Ausbildung zum*zur Orthoptist:in
Das erwartet Dich in deiner Ausbildung:
- Qualifikation im Bereich der Orthoptik und Augengesundheit.
- Untersuchung und Diagnose von Sehstörungen, insbesondere bei Kindern.
- Anpassung von Sehtrainingsprogrammen und Therapieplänen.
- Arbeit in Augenkliniken, Praxen oder Gesundheitseinrichtungen.
- Kooperation mit Augenärzten und anderen medizinischen Fachkräften.
- Betonung von detaillierter Beobachtung, Geduld und Kommunikation im Umgang mit Patienten.
Ausbildungsinhalte
Die Ausbildung besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht sowie einer praktischen Ausbildung in der Poliklinik für Strabologie und Neuroophthalmologie der Klinik und Poliklinik für Augenheilkunde des Universitätsklinikums Gießen und Marburg GmbH, Standort Gießen.
Die Schwerpunkte des theoretischen Unterrichts sind:
Allgemeine und spezielle Anatomie und Physiologie, Augenheilkunde, Orthoptik und Pleoptik, Augenbewe-gungsstörungen, Physik, Optik, Brillenlehre, Neuro-ophthalmologie und Arzneimittelkunde.
Ausbildungsinhalte der praktischen Ausbildung sind unter anderem die Anamnese- und Befunderhebung, Dokumentation, Therapieplanung und –durchführung, Gesprächsführung und Beratung, Anwendung und Pflege orthoptischer und pleootischer Geräte, Perimetrie, Neuroophthalmologie sowie die Betreuung Sehbehinderter.
Während der praktischen Ausbildung werden unter fachlicher Aufsicht selbstständig Patienten untersucht, die Diagnose gestellt und die Therapie geplant und durchgeführt. Im dritten Ausbildungsjahr besteht die Möglichkeit an einem vierwöchigen Schüleraustausch teilzunehmen.
Aufgaben und Tätigkeiten
Der Beruf des/der Orthoptisten/-in, zu dem man in Deutschland seit 1951 ausgebildet werden kann, gehört zu der Gruppe der medizinischen Fachberufe im Gesundheitswesen.
Orthoptisten/-innen arbeiten in orthoptischen Einrichtungen an Augenkliniken, neurologischen Kliniken und in Augenarztpraxen. Außerdem sind sie an Frühförderstellen, Rehabilitationseinrichtungen sowie Einrichtungen für Blinde und Sehbehinderte tätig.
Als Orthoptist/-in beschäftigt man sich mit einem speziellen Teil der Augenheilkunde – der Orthoptik. Orthoptik umfasst die Vorbeugung, Erkennung, Behandlung und Rehabilitation von Schielerkrankungen, Sehschwächen, Störungen des ein- und beidäugigen Sehens, Augenzittern und Augenbewegungsstörungen.
Orthoptisten/-innen versorgen somit Patienten aller Altersgruppen, die eine Schielstellung, Doppelbilder, Augenmuskellähmungen, augenbedingte Kopffehlhaltungen, ein- oder beidseitig reduziertes Sehvermögen, Augenzittern, Kopfschmerzen oder Lesestörungen haben.
In ihrem Arbeitsbereich trägt der/die Orthoptist/-in ein hohes Maß an Eigenverantwortlichkeit bei der diagnostischen Erhebung und Durchführung der Therapie. Der Umgang mit Patienten aller Altersgruppen erfordert Geduld und hohes Einfühlungsvermögen.
- Orthoptik und Pleoptik
- Augenbewegungsstörungen
- Physik, Optik, Brillenlehre
- Allgemeine Anatomie und Physiologie
- Spezielle Anatomie und Physiologie
- Allgemeine Augenheilkunde
- Neuroophthalmologie
- Allgemeine Krankheitslehre, Kinderheilkunde
- Arzneimittel
- Hygiene
- Berufs-, Gesetzes- und Staatsbürgerkunde
Ausbildungsverlauf
Ausbildungsbeginn
Die Ausbildung beginnt jährlich am 1. November. Bewerbungen werden das ganze Jahr angenommen.
Für den Ausbildungsbeginn des laufenden Jahres finden die Vorstellungsgespräche im März und Juni statt.
In der Regel können nur bis dahin abgegebene Bewerbungen berücksichtigt werden.
Organisation der Ausbildung
Die Medizinalfachberufe, zu denen auch der Beruf Orthoptist/In gehört, haben eine Sonderstellung im beruflichen Bildungssystem. Die Ausbildung vollzieht sich außerhalb des Berufsbildungsgesetzes und findet an so genannten "Schulen der besonderen Art" statt. Für den Besuch der Lehranstalt für Orthoptisten werden keine Lehrgangsgebühren erhoben. Die Ausbildung ist nach § 2 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) förderungswürdig.
Durch das "Gesetz über den Beruf der Orthoptistin und des Orthoptisten (OrthoptG) und die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Orthoptistinnen und Orthoptisten (OrthoptAPrV)", welche am 01.01.1990 in Kraft trat, wird die Ausbildung bundesweit geregelt und das Berufsbild klar definiert.
Die Ausbildung dauert 3 Jahre und besteht zu 65% aus theoretischem und praktischem Unterricht, die übrigen Stunden entfallen auf die praktische Ausbildung. Die Ausbildung schließt mit einer staatlichen Prüfung ab.
Aufgrund neurophysiologischer Erkenntnisse und der Zunahme von Früherkennungsmaßnahmen verlagerte sich die Ausbildung im Laufe der Jahre immer mehr vom therapeutischen in den diagnostischen Bereich.
Theoretischer und praktischer Unterricht
Durch den theoretischen und praktischen Unterricht erhält die Auszubildende/der Auszubildende die Grundlagen um im Laufe der Zeit eigenständig Patienten zu untersuchen. Das Gelernte kann während der praktischen Ausbildung direkt angewendet werden.
Die Ausbildung beinhaltet theoretischen und praktischen Unterricht im Umfang von mindestens 1700 Stunden. Die Unterrichtsinhalte werden von Lehrorthoptistinnen/ Lehrorthoptisten, Ärztinnen/Ärzten und weiteren Fachdozenten vermittelt.
Praktische Ausbildung
Innerhalb der praktischen Ausbildung wird die Auszubildende/der Auszubildene an das eigenständige Untersuchen, stellen einer Diagnose und Überlegung der möglichen Therapien herangeführt.
Die praktische Ausbildung von mindestens 2800 Stunden beinhaltet
- Anamnese- und Befunderhebung, Dokumentation
- Therapieplanung und -durchführung
- Neuroophthalmologie
- Gesprächsführung und Beratung
- Anwendung und Pflege orthoptischer und pleoptischer Geräte
- Fotografie
- Betreuung von Sehbehinderten und Kontaktlinsenträgern
Abschluss und Prüfungen
Über den Ausbildungszeitraum von 3 Jahren werden halbjährlich fachübergreifende Klausuren zur Überprüfung des theoretischen Wissenstandes geschrieben.
Sechs Monate nach Ausbildungsbeginn wird diese Klausur als Zwischenprüfung gewertet und zusätzlich eine praktische Prüfung durchgeführt. Diese entscheiden mit über die Eignung der/des Auszubildenden für den Beruf der Orthoptistin/des Orthoptisten.
Die Ausbildung endet mit der staatlichen Abschlussprüfung, die einen schriftlichen, einen mündlichen und einen praktischen Teil umfasst.
Die erfolgreich abgeschlossene staatliche Prüfung beinhaltet die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Orthoptistin"/"Orthoptist".
Berufsperspektive
Die sich verändernde Altersstruktur in unserer Gesellschaft bedingt neue Krankheitsbilder, der medizinische Fortschritt eröffnet neue Diagnostik- und Therapiemöglichkeiten.
Für Orthoptisten/-innen eröffnen sich neue Tätigkeitsbereiche in der neuro-orthoptischen Rehabilitation bei Menschen mit Hirnschädigung, im Low Vision-Bereich sowie in der orthoptischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit Entwicklungsauffälligkeiten und deren Folgen.
Ebenso werden in der visuellen Frühförderung, der Geriatrie (Sehrestschulung, vergrößernde Sehhilfen etc.) und in der Arbeitsmedizin (z.B. Sehbeschwerden bei Bildschirmtätigkeit) Orthoptisten/-innen vermehrt eingebunden sein.
Aufgrund der fundierten Ausbildung erschließen sich dem/der Orthoptisten/-in weitere Arbeitsgebiete in der Ophthalmologie, z.B. optische Versorgung, Funktionsdiagnostik.
Auf all diesen Gebieten werden regelmäßig Fortbildungen angeboten.
Weiterhin besteht die Möglichkeit einen Abschluss als "Lehrorthoptistin"/"Lehrorthoptist" zu erwerben und an Lehranstalten für Orthoptisten tätig zu werden.
Vergütung und Benefits
Du erhältst aktuell folgendes Ausbildungsentgelt (brutto):
- im 1. Ausbildungsjahr 960,00 €
- im 2. Ausbildungsjahr 1.025,00 €
- im 3. Ausbildungsjahr 1.122,00 €
Alle Angaben in diesem Bereich unterliegen der Veränderung und Anpassung und können daher nur ohne Gewähr gegeben werden.
Kosten für Lernmittel, Exkursionen, externe Praktika usw. sind von den Schülern zu tragen.
Dein Jahresurlaub
- 30 Arbeitstage
Deine Wochenarbeitszeit
- 5 Tage pro Woche
Deine Berufs- / Bereichskleidung
Die vorgeschriebene Berufs-/Bereichskleidung wird zur Verfügung gestellt und gereinigt.
Deine Vorteile am UKGM
- Eingruppierung nach Haustarifvertrag
- Altersvorsorge
- Regelmäßige Tariferhöhungen und Sonderzahlungen
- Job Ticket
- Betriebliches Gesundheitsmanagement
- Kindertagesstätte
Wissenswertes
Geschichte
Die Geschichte der Orthoptik ist noch keine hundert Jahre alt. Als erste Orthoptistin wird Frau Mary Maddox in London angesehen, die ihrem Vater, dem englischen Augenarzt Ernest E. Maddox (bekannt geblieben durch das "Maddoxkreuz") in der Praxis half. 1930 gründete sie mit Sheila Mayou in London die erste Orthoptikschule, 1932 folgten zwei weitere in England. 1937 wurde die British Orthoptic Society und 1967 die International Orthoptic Association in London ins Leben gerufen.
Die Lehranstalt für Orthoptisten wurde 1954 von Prof. Dr. Curt Cüppers als eine der ersten dieser Art in Deutschland gegründet. Bereits 1957 erhielten die ersten beiden Orthoptistinnen ihren Abschluss an dieser Schule. Zu Beginn wurde die Prüfung nach zweijähriger Ausbildungszeit nach den Bestimmungen der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft an der jeweiligen Augenklinik abgenommen. 1960 wurde das erste Orthoptistinnenexamen unter dem Vorsitz von Prof. C. Cüppers in Gießen abgenommen. Auch die Schülerinnen anderer Lehranstalten absolvierten hier ihr Examen. In den 60er Jahren entstanden in Deutschland insgesamt 10 Schulen an den Universitäts-Augenkliniken.
1967 erhielt die Lehranstalt für Orthoptisten in Gießen die staatliche Anerkennung.
Derzeit gibt es in der Deutschland 14 Schulen, deren Adressen auf der Webseite des Berufsverbandes der Orthoptistinnen Deutschlands (www.orthoptistinnen.de) zu finden sind.
Es dauerte insgesamt 17 Jahre bis ein deutsches Bundesgesetz die Ausbildung der Orthoptistin einheitlich für Deutschland regelt. Am 1. Januar 1990 trat das Gesetz in Kraft. Seither beträgt die Ausbildungszeit drei Jahre.
Bisherige Schulleiter: Prof. Dr. Curt Cüppers, Prof. Dr. Felicitas Adelstein, Prof. Dr. Herbert Kaufmann, Prof. Dr. Michael Gräf
Bisherige leitende Lehrorthoptstinnen: Frau Erika Dannheim-De Decker, Frau Gesine Schwerdtferger
Derzeitige Schulleitung: Seit August 2007 ist Frau Univ.- Prof. Dr. Birgit Lorenz die ärztliche Schulleiterin. Die leitende Lehrorthoptistin ist Frau Daniela Lefèvre (seit Oktober 2002).
Das bringst du mit
Zugangsvoraussetzung
Zugangsvoraussetzungen sind insbesondere normales beidäugiges Sehen und Mindestalter von 18 Jahren.
- Abitur, Fachhochschulreife, Realschulabschluss oder ein gleichwertiger Abschluss
- Mindestalter 18 Jahre
- Die gesundheitliche Eignung für den Beruf muss durch ein ärztliches Attest belegt werden
Bewerbung
Ihre Bewerbung muss folgende Unterlagen enthalten:
- Bewerbungsschreiben
- Lebenslauf
- Geburtsurkunde
- Abschlusszeugnis bzw. letztes Schulzeugnis
- Zeugnis/Prüfungszeugnis vorheriger Tätigkeiten bzw. Ausbildungen
- bei ausländischen Schulabschlüssen: Anerkennung des Abschlusses durch das Staatliche Schulamt Ihres Bundeslandes
Aus organisatorischen Gründen und zur Kostenreduzierung bitten wir Sie, für Ihre Bewerbungsunterlagen keine Sichthüllen, Schnellhefter oder Ordner zu verwenden sowie einen ausreichend frankierten DIN A4-Rückumschlag beizulegen.
Kontakt
Du hast Interesse an dieser Ausbildung, vielleicht noch Fragen oder möchtest dich bewerben?
Daniela Lefèvre
Leitende Lehrorthoptistin
Ansprechpartner
Daniela Lefèvre
Tel.: 0641/985-43991
Fax: 0641/985-43888
daniela.lefevre@augen.med.uni-giessen.de
Ihre vollständige Bewerbung schicken Sie bitte an:
Universitätsklinikums Gießen und Marburg GmbH
Standort Gießen
Lehranstalt für Orthoptisten
an der Klinik und Poliklinik für Augenheilkunde
z.Hd. Frau Daniela Lefèvre
Friedrichstr. 18
35392 Giessen