Ausbildung zum*zur Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger:in
Das erwartet Dich in deiner Ausbildung:
- Qualifikation in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege.
- Pflege und Betreuung von Kindern und Jugendlichen in Gesundheits- und Krankheitssituationen.
- Unterstützung bei der medizinischen Versorgung und Pflege, inklusive Medikamentenverabreichung und Verbandswechsel.
- Betreuung von Kindern und deren Familien in belastenden Situationen.
- Dokumentation von Pflegeaktivitäten und Gesundheitszustand der Kinder.
- Empathie und Kommunikation sind Schlüsselqualifikationen in dieser Arbeit.
- Betonung von kinderfreundlicher Pflege, emotionaler Unterstützung und Ethik.
Ausbildungsinhalte
Aufgaben und Tätigkeiten
Die Ausbildung soll dazu befähigen, verschiedene Aufgaben und Tätigkeiten selbstständig auszuführen.
Die Ausbildung der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege soll dazu befähigen, pflegebedürftige Kinder aller Altersstufen selbstständig zu versorgen und deren Familien fachkompetent zu begleiten. Dazu gehören die vorbehaltenen Tätigkeiten nach §4 Pflegeberufegesetz:
- Erhebung und Feststellung des individuellen Pflegebedarfs und Planung der Pflege,
- Organisation, Gestaltung und Steuerung des Pflegeprozesses,
- Durchführung der Pflege und Dokumentation der angewendeten Maßnahmen,
- Analyse, Evaluation, Sicherung und Entwicklung der Qualität der Pflege.
Die europäische Anerkennung ist bei Bedarf im betreffenden Land zu beantragen, da die Qualifikation in europäischen Nachbarländern unterschiedlich strukturiert ist. Oftmals schließt sich eine pädiatrische Spezialisierung an eine dreijährige Grundausbildung an.
Die Qualifikation von Pflegefachfrauen/ -männer ist automatisch gegeben, da sie der dreijährigen Grundausbildung nach europäischen Richtlinien entspricht (Richtlinie 2013/55/EU des europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Nov. 2013).
Ausbildungsverlauf
Ausbildungsbeginn
Die Ausbildungen beginnen jährlich am 01. April und am 01. Oktober.
Organisation der Ausbildung
Die Ausbildung orientiert sich am Pflegeberufegesetz (PflBG) vom 17. Juli 2017 und an der Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PflAPrV) vom 02. Oktober 2018. Ferner orientiert sie sich an den Rahmenlehrplänen vom 01. August 2019 der Fachkommission nach § 53 PflBG.
Sie gliedert sich in 2.100 Stunden theoretischen Unterricht und einem praktischen Anteil mit insgesamt 2.500 Stunden.
Die Ausbildung beginnt mit einer Probezeit von sechs Monaten. Die Auszubildenden erhalten jährlich ein Zeugnis über die im Unterricht und in der praktischen Ausbildung erbrachten Leistungen.
Unser Kursleitungssystem ermöglicht eine persönliche Begleitung und Förderung der Auszubildenden. Darüber hinaus werden unterschiedliche Lernunterstützungsmöglichkeiten wie z. B. Prüfungsvorbereitungen und Lernberatung sowie Nachhilfe angeboten.
Spezialisierung (Wahlrecht)
Vor Beginn des dritten Ausbildungsjahres bietet das Pflegeberufegesetz eine Wahloption für die Auszubildenden im Bereich Pflegefachfrau / Pflegefachmann mit Vertiefung in der Pädiatrie an. Sie können sich in dem Fachgebiet der Kinderkrankenpflege spezialisieren und mit der Berufsbezeichnung Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in abschließen. (vgl. § 60 PflBG)
Auszubildende, die das Wahlrecht nicht in Anspruch nehmen, führen sie die generalisierte Ausbildung fort und schließen mit der Berufsbezeichnung Pflegefachfrau / Pflegefachmann mit Vertiefung Pädiatrie ab.
Unterkunft
Grundsätzlich besteht für die Auszubildenden die Möglichkeit, ein Zimmer in einem der drei Personalwohnheime des Universitätsklinikums zu mieten.
Theoretischer und praktischer Unterricht
Die theoretische Ausbildung besteht aus dem theoretischen und praktischen Unterricht und wird im Bildungszentrum für Pflegeberufe und Hebammenwesen durchgeführt.
Der Unterricht findet im Blockveranstaltungssystem (ca. 4-7 Wochen) von Montag bis Freitag in der Zeit von 8:00 Uhr bis 15:30 Uhr statt.
Folgende Kompetenzbereiche werden nach den Vorgaben der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung vermittelt:
- Pflegeprozesse und Pflegediagnostik in akuten und dauerhaften Pflegesituationen verantwortlich planen, organisieren, gestalten, durchführen, steuern und evaluieren
- Kommunikation und Beratung personen- und situationsorientiert gestalten
- Intra- und interpersonelles Handeln in unterschiedlichen systematischen Kontexten verantwortlich gestalten und mitgestalten
- Das eigene Handeln auf der Grundlage von Gesetzen, Verordnungen und ethischen Leitlinien reflektieren und begründen
- Das eigene Handeln auf der Grundlage von wissenschaftlichen Erkenntnissen und berufsethischen Werthaltungen und Einstellungen reflektieren und begründen
Sie finden sich in einem kompetenzorientierten und fächerintegrativen Rahmenlehrplan wieder, der den (praktischen und theoretischen) Unterricht in elf curriculare Einheiten (CE) mit folgender Themenstruktur gliedert:
CE 1 |
Ausbildungsstart – Pflegefachfrau/Pflegefachmann werden |
CE 2 |
Zu pflegende Menschen in der Bewegung und Selbstversorgung unterstützen |
CE 3 |
Erste Pflegeerfahrungen reflektieren – verständigungsorientiert kommunizieren |
CE 4 |
Gesundheit fördern und präventiv handeln |
CE 5 |
Menschen in kurativen Prozessen pflegerisch unterstützen und Patientensicherheit stärken |
CE 6 |
In Akutsituationen sicher handeln |
CE 7 |
Rehabilitatives Pflegehandeln im interprofessionellen Team |
CE 8 |
Menschen in kritischen Lebenssituationen und in der letzten Lebensphase begleiten |
CE 9 |
Menschen in der Lebensgestaltung lebensweltorientiert unterstützen |
CE 10 |
Entwicklung und Gesundheit in Kindheit und Jugend in Pflegesituationen fördern |
CE 11 |
Menschen mit psychischen Gesundheitsproblemen und kognitiven Beeinträchtigungen personenzentriert und lebensweltbezogen unterstützen |
Bei den Auszubildenden, welche die Ausbildung als Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in abschließen, werden zunächst die Kompetenzbereiche nach Vorgaben der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung generalistisch und im dritten Ausbildungsjahr mit Schwerpunkt in der Pflege von Kindern und Jugendlichen vermittelt. Dazu werden die CE vier bis acht sowie zehn und elf spezifisch für die pflegerische Versorgung von Kindern und Jugendlichen im dritten Ausbildungsjahr angeboten.
Die jeweilige Lernzielüberprüfung erfolgt mittels schriftlicher und mündlicher Leistungen.
Praktische Ausbildung
Die praktische Ausbildung umfasst 2.500 Stunden und findet in der stationären Akut- und Langzeitpflege sowie in der ambulanten Langzeitpflege statt.
Die praktischen Einsätze gliedern sich in folgender Struktur:
- Der Orientierungseinsatz: Er steht am Beginn der Ausbildung und dient als erster Einblick in die praktische Pflegetätigkeit.
- Die Pflichteinsätze: Sie schließen an den Orientierungseinsatz an und beinhalten neue Schwerpunktsetzungen. Sie werden in folgenden Bereichen absolviert:
- stationäre Akutpflege (Krankenhaus)
- stationäre Langzeitpflege (Pflegeheim)
- ambulante Pflege
- pädiatrische Versorgung
- psychiatrische Versorgung
- Der Vertiefungseinsatz: Im dritten Ausbildungsdrittel sind die Auszubildenden fast ausschließlich in den verschiedenen Fachabteilungen der Kinderklinik des UKGM Giessen eingesetzt. Die Auszubildenden vertiefen nun ihre praktischen Fähigkeiten und übernehmen fachlich fundierte pflegerische Aufgaben bei Kindern und Jugendlichen mit hoher Pflegebedürftigkeit.
Durch die vielen Fachrichtungen im Universitätsklinikum erhalten die Auszubildenden eine abwechslungsreiche, vielfältige und spannende praktische Ausbildung, die sie hauptsächlich im Universitätsklinikum in Gießen absolvieren. Die weiteren Einsätze werden in Kooperationseinrichtungen, z.B. ambulante Pflegedienste und Pflegeheimen angeboten.
Die praktischen Einsätze erfolgen im Schichtdienst. Dazu zählen überwiegend Früh- und Spätdienste. Der Nachtdienst beginnt ab der zweiten Hälfte der Ausbildung.
In den praktischen Einsätzen werden die im theoretischen und praktischen Unterricht erworbenen Kenntnisse vertieft. Jeder praktische Einsatz ist mit speziellen Lernzielen verbunden. Unter Anleitung von Praxisanleitern üben die Auszubildenden beispielsweise die Kommunikation mit den pflegebedürftigen Menschen, erfragen Lebensgewohnheiten und Krankengeschichten, stellen den Pflegebedarf fest und erlernen bestimmte Pflegemaßnahmen. Zur weiteren Unterstützung der Verbindung von Theorie und Praxis werden die Auszubildenden in jedem praktischen Einsatz von ihren Lehrenden begleitet.
Abschluss und Prüfungen
Während der theoretischen und praktischen Ausbildung erfolgen in regelmäßigen Abständen Lernerfolgsüberprüfungen. Dazu zählen beispielsweise Klausuren, Referate, Tests, mündliche Prüfungen / Leistungen, schriftliche Ausarbeitungen und praktische Prüfungen sowie Praxisbeurteilungen.
Der festgestellte Leistungsstand wird durch ein Jahreszeugnis attestiert und dient nach § 13 PflAPrV als Vornote bei der Bildung der Noten des schriftlichen, mündlichen und praktischen Teils der staatlichen Abschlussprüfung. Sie werden jeweils mit einem Anteil von 25 Prozent berücksichtigt.
Berufsperspektive
Nach Abschluss der Ausbildung bieten sich vielfältige Möglichkeiten zur Weiterentwicklung an. Neben den regelmäßigen Fort- und Weiterbildungen existieren für Pflegende an den Hochschulen auch unterschiedliche Pflegestudiengänge.
Das Bildungszentrum für Pflegeberufe und Hebammenwesen der Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH (Standort Gießen) bietet für examiniertes Pflegepersonal ein breites Fortbildungs- und Weiterbildungsangebot an. Ebenfalls werden die Pflegekräfte in ihrer individuellen Karriereplanung unterstützt.
Fortbildungen
Fortbildungen sind ein- oder mehrtägige Veranstaltungen, in denen das Fachwissen vertieft, erweitert oder angepasst wird. Hierzu zählen Fortbildungen zu den Themen
- BLS Reanimationstraining,
- Schmerzmanagement,
- Kommunikation mit Patienten (z. B.Umgang mit Angst),
- Neues aus der Hygiene u. v. a. m. (s. Interprofessionelles Fortbildungsprogramm der Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH)
Weiterbildungen
Fachweiterbildungen sind länger andauernde Veranstaltungen in speziellen Fachbereichen, in denen die beruflichen Fähigkeiten und Kompetenzen vertieft und erweitert werden. Als Zugangsvoraussetzung wird neben der 3-jährigen Ausbildung eine 2-jährige Berufstätigkeit erwartet. Hierzu zählen Weiterbildungen
- in der Intensivpflege und Anästhesie bzw. in der pädiatrischen Intensivpflege und Anästhesie,
- in der psychiatrischen Pflege bzw. in der Kinder- und Jugendpsychiatrie,
- für den Operationsdienst,
- in der Krankenhaushygiene,
- in der onkologischen Pflege und in der palliativen Versorgung
- in der Nephrologie u. v. a. m. (s. Interprofessionelles Fortbildungsprogramm der Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH)
Studienmöglichkeiten
Angesichts der gestiegen Anforderungen im Gesundheitswesen, existieren im Pflegebereich an den Hochschulen eine große Auswahl an Bachelor- und Masterstudiengänge. Nach der klassischen Ausbildung kann ein Studium z. B. im Bereich der Pädagogik, des Managements oder auch in der Forschung anschließen. Die Absolventinnen und Absolventen arbeiten anschließend in speziellen Bereichen der Pflegepraxis, der Pflegeschulen, in Forschungsabteilungen oder auch an pflegewissenschaftlichen Instituten.
Vergütung und Benefits
Du erhältst aktuell folgendes Ausbildungsentgelt (brutto):
1. Ausbildungsjahr: 1.163,00 €
2. Ausbildungsjahr: 1.227,00 €
3. Ausbildungsjahr: 1.335,00 €
(Stand: 11.03.2021)
Alle Angaben in diesem Bereich unterliegen der Veränderung und Anpassung und können daher nur ohne Gewähr gegeben werden.
Dein Jahresurlaub
- 30 Arbeitstage
- 2 Arbeitstage zur persönlichen Vorbereitung
- 5 Arbeitstage zur Vorbereitung auf die Prüfung im 3. Ausbildungsjahr
Deine Wochenarbeitszeit
- 5 Tage pro Woche
Deine Berufs- / Bereichskleidung
Die vorgeschriebene Berufs-/Bereichskleidung (mit Ausnahme der Schuhe) wird zur Verfügung gestellt und gereinigt.
Deine Vorteile am UKGM
- Eingruppierung nach Haustarifvertrag
- Altersvorsorge
- Regelmäßige Tariferhöhungen und Sonderzahlungen
- Job Ticket
- Betriebliches Gesundheitsmanagement
- Kindertagesstätte
Wissenswertes
Die Ausbildung zum Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger oder zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin ist ein bedeutender Beruf im Gesundheitswesen, der eine lange und wichtige Geschichte hat. Der Beruf entwickelte sich in den letzten Jahrhunderten und hat sich stetig weiterentwickelt, um den sich ändernden Anforderungen im Gesundheitswesen gerecht zu werden.
Die Ursprünge der Krankenpflege reichen bis ins Mittelalter zurück, aber erst im 19. Jahrhundert wurden Krankenpflegeschulen gegründet, um die Pflegepraxis zu professionalisieren. Die Bemühungen von Pionieren wie Florence Nightingale in Großbritannien und Clara Barton in den USA trugen zur Entwicklung der modernen Krankenpflege bei.
Die Ausbildung zum Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger bzw. zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin umfasst die Versorgung von Patienten in verschiedenen Altersgruppen, einschließlich Kinder und Jugendliche. Diese Pflegenden arbeiten in Krankenhäusern, Kinderkliniken, Arztpraxen und anderen Gesundheitseinrichtungen. Die Ausbildung dauert in der Regel drei Jahre und beinhaltet sowohl theoretischen Unterricht als auch praktische klinische Erfahrungen.
Im Laufe der Zeit hat sich die Pflegepraxis weiterentwickelt, um den wissenschaftlichen und technologischen Fortschritten im Gesundheitswesen gerecht zu werden. Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger sind heute in die Patientenversorgung, Medikamentenverabreichung, Überwachung von Vitalparametern, Patienten- und Familienaufklärung sowie die Koordination der Pflege integriert.
Die Ausbildung zum Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger bzw. zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin spiegelt die wachsenden Anforderungen und die steigenden Standards im Gesundheitswesen wider. Diese Berufsgruppe spielt eine zentrale Rolle bei der Betreuung und Genesung von Patienten, insbesondere von Kindern, und hat eine lange Tradition der Hingabe und Professionalität in der Krankenpflege.
Das bringst du mit
Zugangsvorraussetzungen
Es gelten verschiedene Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildungen.
Als Zugangsvoraussetzungen werden neben der gesundheitlichen Eignung (Attest) auch eine Schulbildung wie Abitur, Fachhochschulreife oder Realschule vorausgesetzt.
Schulbildung:
- Abitur oder
- Realschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung oder
- eine andere abgeschlossene 10jährige Schulbildung oder
- Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung und eine mindestens 2jährige Pflegevorschule oder
- eine abgeschlossene Berufsausbildung mit mindestens 2jähriger Ausbildungsdauer oder
- Erlaubnis als Krankenpflegehelfer/in
Bewerbung
Hier finden Sie Informationen über die benötigten Unterlagen, die Sie uns an unser Bewerberbüro entweder als Kopien oder auch gerne per Mail als pdf-Datei zusenden können.
Bewerbungsunterlagen
- Bewerbungsschreiben
- Lückenloser Lebenslauf
- Kopien des letzten Zeugnisses bzw. Abschlusszeugnisses ggf. Kopien der Zeugnisse der
Berufsausbildung(-en) sowie - Kopien der Praktika, Beurteilungen und Arbeitszeugnisse
Bitte beachten Sie auch folgende Hinweise:
- Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus organisatorischen Gründen keine Bewerbungsunterlagen zurücksenden können. Nach Abschluss der Auswahlverfahren werden alle Bewerbungsunterlagen unter Berücksichtigung der geltenden Datenschutzgesetze vernichtet.
- Wir bitten Sie, Zeugnisse und sonstige Unterlagen (nur Kopien und keine Originale) ohne Folien und Mappen einzureichen.
Kontakt
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Bewerbungsadresse / Ansprechpartnerin
Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH
Bildungszentrum, Standort Gießen
- Bewerberbüro -
Gaffkystraße 18
35392 Gießen
Tel: 0641 / 985 - 40442
Fax: 0641 /985 - 40449
Bewerbungen per e-mail an: Bewerbung.Bildungszentrum@uk-gm.de