Organisation der Ausbildung
Die schulische Ausbildung dauert 3 Jahre.
Die gesetzliche Grundlage für die Ausbildung bilden das Gesetz über den Beruf der Diätassistentin und des Diätassistenten (DiätAssG) vom 8. März 1994 sowie die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Diätassistentinnen und Diätassistenten (DiätAss-APrV) vom 1. August 1994.
Die ersten 6 Monate gelten als Probezeit.
Die Ausbildung findet im Blocksystem statt und teilt sich in theoretischen und praktischen Unterricht sowie die praktische Ausbildung (Praktika in der Gemeinschaftsverpflegung, in der Krankenpflege sowie in der Diät- und Ernährungsberatung).