Ausbildungsbeschreibung
Die schulische Ausbildung dauert 3 Jahre. Die ersten 6 Monate gelten als Probezeit.
Die gesetzliche Grundlage für die Ausbildung bilden das Gesetz über den Beruf der Diätassistentin und des Diätassistenten (DiätAssG) vom 8. März 1994 sowie die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Diätassistentinnen und Diätassistenten (DiätAss-APrV) vom 1. August 1994.
Die Ausbildung in der Diätassistentz ist bundesrechtlich geregelt. Die Berufsgruppe der Diätassistent:innen ist spezialisiert auf das Arbeitsfeld "Diätetik und Ernährung" und repräsentiert als einziger Heilberuf den Bereich Diätetik und Ernährung / Ernährungstherapie.
Der duale Studiengang Diätetik ist in Kooperation mit der Hochschule Fulda möglich (Abschluss: Bachelor of Science "Diätetik"). Nähere Informationen erhalten Sie unter "Dualer Studiengang Diätetik" auf unserer Homepage.
Ausbildungsziele
Die Ausbildung zur Diätassistent:in vermittelt Kenntnisse und Fertigkeiten zur eigenverantwortlichen Durchführung diättherapeutischer und ernährungsmedizinischer Maßnahmen auf ärztliche Anordnung oder im Rahmen ärztlicher Verordnung.
Dazu gehören: Erstellen von Ernährungstherapieplänen, Planen, Berechnen und Herstellen wissenschaftlich anerkannter Kostformen.
Die Auszubildenden lernen, bei der Prävention und Therapie von Krankheiten mitzuwirken und ernährungstherapeutische Beratungen und Schulungen durchzuführen.