Ausbildungsbeschreibung
Die schulische Ausbildung dauert 3 Jahre. Die ersten 6 Monate gelten als Probezeit.
Die gesetzliche Grundlage für die Ausbildung bilden das Gesetz über den Beruf der Diätassistentin und des Diätassistenten (DiätAssG) vom 8. März 1994 sowie die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Diätassistentinnen und Diätassistenten (DiätAss-APrV) vom 1. August 1994.
Die Ausbildung zum/zur Diätassistenten/in ist bundesrechtlich geregelt. Die Berufsgruppe der Diätassistenten ist spezialisiert auf das Arbeitsfeld "Diätetik und Ernährung" und repräsentiert als einziger Heilberuf den Bereich Diätetik und Ernährung.
Dualer Studiengang Diätetik, in Kooperation mit der Hochschule Fulda, seit Wintersemester 2013/2014 möglich (Abschluss: Bachelor of Science "Diätetik"). Nähere Informationen erhalten Sie unter "Dualer Studiengang Diätetik" auf unserer Homepage.
Ausbildungsziele
Die Ausbildung zur Diätassistentin/zum Diätassistenten vermittelt Kenntnisse und Fertigkeiten zur eigenverantwortlichen Durchführung diättherapeutischer und ernährungsmedizinischer Maßnahmen auf ärztliche Anordnung oder im Rahmen ärztlicher Verordnung.
Dazu gehören: Erstellen von Diätplänen, Planen, Berechnen und Herstellen wissenschaftlich anerkannter Diätformen.
Die Schüler lernen, bei der Prävention und Therapie von Krankheiten mitzuwirken und ernährungstherapeutische Beratungen und Schulungen durchzuführen.