Organisation der Ausbildung
Die schulische Ausbildung dauert 3 Jahre.
Die gesetzliche Grundlage für die Ausbildung bilden das Gesetz über den Beruf der Diätassistentin und des Diätassistenten (DiätAssG) vom 8. März 1994 sowie die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Diätassistentinnen und Diätassistenten (DiätAss-APrV) vom 1. August 1994.