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Abschluss und Prüfungen

Die dreijährige Ausbildung schließt mit einer staatlichen Prüfung ab, die aus einem praktischen, schriftlichen und mündlichen Teil besteht.

Der praktische Teil der Prüfung umfasst folgende Aufgaben:

1. Die/der AbsolventIn befundet eine/n PatientIn und behandelt sie/ihn daraufhin über mehrere     Therapieeinheiten.
2. Die/der AbsolventIn behandelt nach Akteneinsicht einen ihr/ihm unbekannte/n PatientIn innerhalb einer Therapieeinheit.

Der schriftliche Teil der Prüfung umfasst die Fächer:

  • Logopädie
  • Phoniatrie einschließlich Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde
  • Audiologie und Pädaudiologie
  • Neurologie und Psychiatrie
  • Berufs-, Gesetzes- und Staatsbürgerkunde

Der mündliche Teil der Prüfung umfasst die Fächer: 

  • Logopädie
  • Phoniatrie einschließlich Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde
  • Pädagogik und Sonderpädagogik
  • Psychologie und klinische Psychologie
  • Phonetik und Linguistik

Mit der bestandenen Prüfung wird die Erlaubnis, die Berufsbezeichnung "Logopädin" oder "Logopäde" zu tragen, erteilt.