Abschluss und Prüfungen
Die dreijährige Ausbildung schließt mit einer staatlichen Prüfung ab, die aus einem praktischen, schriftlichen und mündlichen Teil besteht.
Der praktische Teil der Prüfung umfasst folgende Aufgaben:
1. Die/der AbsolventIn befundet eine/n PatientIn und behandelt sie/ihn daraufhin über mehrere Therapieeinheiten.
2. Die/der AbsolventIn behandelt nach Akteneinsicht einen ihr/ihm unbekannte/n PatientIn innerhalb einer Therapieeinheit.
Der schriftliche Teil der Prüfung umfasst die Fächer:
- Logopädie
- Phoniatrie einschließlich Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde
- Audiologie und Pädaudiologie
- Neurologie und Psychiatrie
- Berufs-, Gesetzes- und Staatsbürgerkunde
Der mündliche Teil der Prüfung umfasst die Fächer:
- Logopädie
- Phoniatrie einschließlich Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde
- Pädagogik und Sonderpädagogik
- Psychologie und klinische Psychologie
- Phonetik und Linguistik
Mit der bestandenen Prüfung wird die Erlaubnis, die Berufsbezeichnung "Logopädin" oder "Logopäde" zu tragen, erteilt.