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Praktikum und anerkannte/sichtbare Behinderung

Am UKGM Standort Marburg ist ein Praktikum grundsätzlich auch dann möglich, wenn bei Ihnen eine Behinderung / Gleichstellung vorliegt! Allerdings kann eine Behinderung / Gleichstellung Einfluss auf Art und Ort des Praktikums haben.

 

Grundsätzlich gilt:

  • eine Behinderung / Gleichstellung ist nicht gleichzusetzen mit Krankheit und
  • eine Behinderung / Gleichstellung muss im Bewerbungsverfahrens keinen Einfluss auf die Prüfung der Vollständigkeit der gesundheitsbezogenen Unterlagen haben dort Marburg (Rubrik Praktikum und Gesundheitsbezogene Anforderungen)

Ihre Angaben zu einer Behinderung / Gleichstellung, z.B. auf dem Erfassungsbogen der daten der Bewerbenden (s.a. Rubrik Download von Unterlagen für die Bewerbung) sind FREIWILLIG und NACHTEILSFREI!

Wenn Sie keine diesbezüglichen Angaben machen möchten bzw. die betreffende Passage im Erfassungsbogen nicht ausfüllen trotz Vorliegen einer Behinderung / Gleichstellung, so zieht dies KEINEN Nachteil nach sich!

Zu Ihrer Information machen wir Sie darauf aufmerksam, dass Angaben zu einer Behinderung / Gleichstellung (z.B. auf dem Erfassungsbogen der Daten der Bewerbenden) im Verfahrensablauf einer Bewerbung bestimmte Auswirkungen zur Folge haben.

  • Wenn uns Angaben zu einer Behinderung vorliegen, so wird von uns die Schwerbehindertenvertretung SBV des UKGM Standort Marburg informiert und die SBV wird bei dem Bewerbungsverfahren beteiligt.
  • Sollte im Bewerbungsverfahren ein Bewerbungsgespräch vorgesehen sein, so wird die SBV bei diesem Bewerbungsgespräch beteiligt sein – es sei denn, dies wird von Ihnen ausdrücklich nicht gewünscht! Sollte dies der Fall sein, so müssen Sie Ihre Ablehnung frühzeitig im Verlauf des Bewerbungsverfahrens äußern!
  • Wenn uns Angaben zu einer Behinderung vorliegen, so wird im Verlauf des Bewerbungsverfahrens für Sie eine Arbeitsmedizinische Vorsorge bei unserem Betriebsärztlichen Dienst BÄD in jedem Fall erforderlich.