Ein Unternehmen der RHÖN-KLINIKUM AG
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Minderjährige Praktikant:innen

Am UKGM am Standort Marburg können auch Minderjährige ein Praktikum absolvieren!

Grundsätzliche Voraussetzung für ein Praktikum in der Krankenpflege ist ein Mindestalter von 16 Jahren (ggf. sind Ausnahmen möglich).

Allerdings sind bei minderjährigen Praktikant:innen die schriftliche Erlaubnis und das Einverständnis der bzw. des Erziehungsberechtigten für das Praktikum erfordeerlich.

Diese Erlaubnis wird erteilt und dokumentiert auf

  • dem Dokument „Merkblatt – Erklärung – Einverständnis“ sowie auf
  • dem eigentlichen Praktikumsvertrag selbst.

Das Dokument „Merkblatt – Erklärung – Einverständnis“ wird Ihnen im Laufe des Bewerbungsverfahrens noch ausgehändigt.

Beträgt Ihre geplante / vorgesehene Praktikumsdauer mehr (>) als zwei (2) Monate, so reichen Sie bitte bei Ihrer Bewerbung eine Bescheinigung über die Erstuntersuchung nach Jugendarbeitsschutzgesetz JArbSchG mit ein!