Leben mit Herzschrittmacher
Mit einem Herzschrittmacher leben weltweit mittlerweile mehr als eine Millionen Menschen. Nach der Operation und nach Abheilung der Operationswunde können die Patienten ein nahezu uneingeschränktes Leben führen.
Nach wenigen Tagen werden die kleinen Geräte kaum noch wahrgenommen. Hobbys, Beruf, sportliche Aktivitäten oder Reisen können fast uneingeschränkt wiederaufgenommen werden. Nach ca. sechs bis acht Wochen erfolgt eine Routineabfrage bzw. Kontrolle des implantierten Herzschrittmacher- bzw. Defibrillatorsystems. Bei jeder Kontrolluntersuchung wird die volle Funktionstüchtigkeit des Systems und die Batterieleistung überprüft und gegebenenfalls auf die individuellen Bedürfnisse des Patienten angepasst. Danach sind halbjährliche Kontrollen ausreichend.
Je nach Beanspruchung der Batterieleistung wird im Schnitt nach sechs bis zehn Jahren ein sogenannter Aggregatwechsel notwendig. Dabei wird in einer kleinen Operation das Schrittmacheraggregat ausgetauscht, die Elektroden können in den meisten Fällen weiterverwendet werden. Somit ist eine Rückkehr des Patienten in ein normales Alltagsleben möglich. Einschränkungen bestehen lediglich bei starken elektro-magnetischen Feldern (Hochspannungsfelder, laufende Motoren, Lichtbogenschweißen oder medizinische Untersuchungen wie die Kernspintomographie) die die elektrische Funktion des Herzschrittmachers beeinflussen können. Durch ordnungsgemäß funktionierende Haushaltsgeräte wie zum Beispiel Mikrowellen werden die Schrittmachergeräte nicht beeinflusst. Störungen durch Mobiltelefone können dagegen nicht sicher ausgeschlossen werden. Es wird deshalb empfohlen, das Mobiltelefon nicht direkt über dem Schrittmacheraggregat zu tragen und zum Telefonieren das Ohr auf der Gegenseite zu benutzen. Auch bei Flugreisen gibt es für Herzschrittmacherträger keine Einschränkungen. Es wird aber empfohlen, beim Einchecken die Metalldetektoren und Sicherheitsschranken zu meiden und sich vom Flugpersonal von Hand kontrollieren zu lassen. Jeder Herzschrittmacherträger bekommt einen Schrittmacherausweis, den er bei solchen Gelegenheiten vorzeigen kann.