Ein Unternehmen der RHÖN-KLINIKUM AG
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Hörgerätekontrolle (Kinder und Jugendliche)

Hörgerätekontrolle und Hörprüfung mit Hörgeräten

Hörgerätekontrolle und Hörprüfung mit Hörgeräten führen wir bei Kleinstkindern,  Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr durch (MO-DO).  Für diese mehrteilige Untersuchung sollten Sie bitte ca. 2 - 2,5 Stunden Aufenthalt in unserer Sprechstunde einplanen, bei Kleinstkindern ca. 1,5 Stunden.

 Organisation
  • Ärztliches Vorgespräch und medizinische Untersuchung
  • Hörgerätekontrolle
  • Hörprüfung
  • Ärztliches Abschlussgespräch (Befundbesprechung und weiteres Vorgehen)
 Untersuchungen zur Hörgerätekontrolle
  • Audiogramm mit Kopfhörer oder Einsteckhörer
  • Verhaltensaudiometrie im freien Schallfeld für Kinder unter 4 Jahre
  • Tympanogramm und Stapediusreflex-Messung
  • Hörgewinnmessung mit Hörgeräten, sowohl für  Töne als auch für Sprache, in Ruhe und in lärmerfüllten Räumen, sowie mit zusätzlichen FM- Anlagen
  • Hörfeldskalierungsmessung zwecks subjektiver Lautheitsempfindung mit und ohne Hörgeräte
  • Technische Überprüfung der Hörgerätefunktionen
  • Hörgeräte-Kuppler-, RECD- und Insitu-Messung beim Kind.

Die Betreuung von Kindern mit versorgungspflichtigen Hörstörungen erfolgt in Zusammenarbeit mit Hörgeräteakustikern und pädagogischen Frühfördereinrichtungen.