Hörgerätekontrolle (Kinder und Jugendliche)
Hörgerätekontrolle und Hörprüfung mit Hörgeräten führen wir bei Kleinstkindern, Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr durch (MO-DO). Für diese mehrteilige Untersuchung sollten Sie bitte ca. 2 - 2,5 Stunden Aufenthalt in unserer Sprechstunde einplanen, bei Kleinstkindern ca. 1,5 Stunden.
Organisation
- Ärztliches Vorgespräch und medizinische Untersuchung
- Hörgerätekontrolle
- Hörprüfung
- Ärztliches Abschlussgespräch (Befundbesprechung und weiteres Vorgehen)
Untersuchungen zur Hörgerätekontrolle
- Audiogramm mit Kopfhörer oder Einsteckhörer
- Verhaltensaudiometrie im freien Schallfeld für Kinder unter 4 Jahre
- Tympanogramm und Stapediusreflex-Messung
- Hörgewinnmessung mit Hörgeräten, sowohl für Töne als auch für Sprache, in Ruhe und in lärmerfüllten Räumen, sowie mit zusätzlichen FM- Anlagen
- Hörfeldskalierungsmessung zwecks subjektiver Lautheitsempfindung mit und ohne Hörgeräte
- Technische Überprüfung der Hörgerätefunktionen
- Hörgeräte-Kuppler-, RECD- und Insitu-Messung beim Kind.
Die Betreuung von Kindern mit versorgungspflichtigen Hörstörungen erfolgt in Zusammenarbeit mit Hörgeräteakustikern und pädagogischen Frühfördereinrichtungen.