Ein Unternehmen der RHÖN-KLINIKUM AG
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Hausordnung

Hausordnung
des Universitätsklinikums Marburg

§ 1
Geltungsbereich

Die Bestimmungen der Hausordnung gelten für alle Patienten mit der Aufnahme in das Universitätsklinikum Marburg. Für Besucher und sonstige Personen wird die Hausordnung mit dem
Betreten des Klinikgeländes verbindlich.
 

§ 2
Aufenthalt der Patienten
  1. Die Patienten werden gebeten, sich während der ärztlichen Visiten, der Essens- und Ruhezeiten in ihrem Zimmer aufzuhalten.
  2. Patienten mit übertragbaren Krankheiten dürfen das Krankenzimmer nur mit Genehmigung des Arztes verlassen.
  3. Der Aufenthalt in den Dienst-, Betriebs und Wirtschaftsräumen des Klinikums ist grundsätzlich nicht gestattet.
  4. Patienten, die das Klinikum vorübergehend verlassen wollen, müssen hierzu eine Erlaubnis eines Arztes einholen.
  5. Patienten die vorübergehend die Station verlassen wollen werden gebeten, dies dem Pflegepersonal mitzuteilen.
  6. Von 12:30-14:00 Uhr herrscht Mittagsruhe und von 21:30-06:00 Uhr Nachtruhe.
     
§ 3
Verhalten

Die Hausordnung fördert einen harmonischen Aufenthalt im Universitätsklinikum und dient dem Wohl der Patienten. Patienten, Begleitpersonen und alle Besucher haben sich so zu verhalten, dass kein anderer, insbesondere nicht Patientinnen, geschädigt, gefährdet oder belästigt werden. Aus diesem Grund gilt:

  1. Ärztlichen Anordnungen und Weisungen des Pflegepersonals ist Folge zu leisten.
  2. Im gesamten Krankenhaus herrscht absolutes Rauchverbot. Es dient dem allgemeinen Schutz vor Gefährdung durch Tabakrauch. Rauchen ist ausschließlich in den ausgewiesenen Raucherbereichen im Außenbereich des Klinikums gestattet. Zigarettenstummel sind in den dafür vorgesehenen Aschenbechern zu entsorgen. Zuwiderhandlungen werden verfolgt.
  3. Der Genuss von Alkohol ist untersagt.
  4. In Ihrem Zimmer befindet sich ein Fernsehgerät. Bitte nehmen Sie bei der Benutzung Rücksicht auf Ihre Mitpatienten. Selbiges gilt für Smartphones, Notebooks, EBookreader, portable DVD-Player und andere Unterhaltungselektronik. Während der Ruhezeiten sollen Sie und Ihre Mitpatienten sich erholen und nach Möglichkeit ganz auf die genannte Technik verzichten.

    Jedenfalls hat die Benutzung solcher Geräte während der Ruhezeiten mit besonderer Rücksicht erfolgen und bei Beschwerden über Beeinträchtigungen von Mitpatienten sofort einzustellen.
    In diesem Zusammenhang weisen wir daraufhin, dass für den Verlust elektronischer Geräte durch das Klinikum keine Haftung übernommen wird.
  5. Auf einigen Stationen kann die Nutzung von Mobiltelefonen, Smartphones etc. aus sicherheitstechnischen Gründen untersagt sein. Bitte achten Sie auf entsprechende Beschilderungen und leisten Sie diesen Folge.
     
§ 4
Verwahrung eingebrachter Sachen

Die Einrichtungen der Universitätsklinik sind von den Benutzern schonend zu behandeln. Die Haftung für schuldhaft verursachte Beschädigung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Umstellung oder Auswechslung von Einrichtungsgegenständen, sowie die selbstständige Bedienung von Behandlungsgeräten ist nicht gestattet. Aufzüge und anderer Transporteinrichtungen dürfen nur ihrem Zweck entsprechend genutzt werden.
 

§ 6
Heil- und Arzneimittel

Die verordneten Heil- und Arzneimittel werden den Kranken von den Ärzten oder auf ärztliche Anweisung durch die Pflegenden verabreicht. Bitte stimmen Sie die Einnahme anderer Heil- und Arzneimittel als die vom Klinikumsarzt verordneten mit ihm ab.
 

§ 7
Verpflegung

Die Verpflegung der Patienten richtet sich nach dem allgemeinen Speiseplan oder nach besonderer ärztlicher Anordnung (z.B. Diät). Wenn Sie die Möglichkeit haben, nehmen Sie bitte mitgebrachte Speisen und Getränke zusammen mit Ihren Besuchern in den Sitzgruppen außerhalb der Patientenzimmer ein. Klären Sie bitte im Voraus, ob die mitgebrachten Speisen und Getränke zu Ihrer Behandlung passen und besprechen Sie dies mit Ihrer Stationsleiterin/Ihrem Stationsarzt oder Ihrer Stationsärztin/Ihrem Stationsarzt. Speisereste dürfen aus hygienischen Gründen nicht aufbewahrt werden.
 

§ 8
Besuche

Um die nächtliche Ruhe zu gewährleisten, sind Besuche auf die Zeiten außerhalb der Ruhezeiten zu beschränken.

Für die Intensivstationen können separat festgelegte Zeiten gelten.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Stationspersonal. Nicht gestattet sind Besuche:

  • bei Kranken mit übertragbaren Krankheiten
  • durch Personen die an übertragbaren Krankheiten leiden oder in deren Hausgemeinschaft solche Krankheiten herrschen
  • durch betrunkene, oder sonst in irgendeiner Weise sich unter dem Einfluss bewusstseinsverzerrender Substanzen befindlicher Personen.
     
§ 9
Filmaufnahmen u.ä.

Film-, Fernseh-, Ton- , Video- und Fotoaufnahmen, bedürfen der Erlaubnis der Krankenhaus- verwaltung sowie der dargestellten Personen.
 

§ 10
Beschwerden und Anregungen

Bei Anregungen und Beschwerden können Sie sich jederzeit an die Stationsärzte und das Pflegepersonal wenden. Für anonymisierte Anregungen und Beschwerden hängen auf den meisten Stationen entsprechend beschriftete Briefkästen aus.

Außerdem können Sie schriftliche Beschwerden jederzeit an das Beschwerdemanagement der ärztlichen Geschäftsführung richten.
 

§ 11
Hausrecht

Die Geschäftsführer oder von ihnen beauftragte Personen üben das Hausrecht aus. Patienten, Begleitpersonen und Besucher können bei wiederholten oder groben Verstößen gegen die Hausordnung und gegen die auf dem Klinikumsgelände geltenden Verkehrsregelungen des Klinikums bzw. des Geländes verwiesen werden.

Für vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigungen von Klinikumseigentum kann cher durch die Klinik haftbar gemacht werden.
 

§ 12
Entlassung

Bei der Entlassung sind sämtliche empfangene Ausstattungsgegenstände, ausgeliehene Bücher und anderes Eigentum des Krankenhauses an den Verleiher zurück zu geben. Bei Rückfragen steht die Pflegebereichsleitung zur Verfügung. Denken Sie auch daran, die Zuzahlungen zu den Krankenhauskosten an der Kasse zu entrichten.
 

§ 13
Allgemeine Geschäftsbedingungen

Neben dieser Hausordnung sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (siehe Aushang) gültig.
 

§ 14
Schlussbestimmung

Diese Hausordnung tritt mit ihrer Unterzeichnung in Kraft. Durch sie werden alle bisherigen Regelungen abgelöst.

 

Marburg, den 25.04.2016

Dr. Gunther K. Weiß, M.Sc.

Vorsitzender der Geschäftsführung
u. Kaufm. Geschäftsführer UK Marburg