Einlass & Besuchsregeln
Stand: 15.05.2024
Einlassregeln am Universitätsklinikum Marburg: Aufhebung der Maskenpflicht im Klinikgebäude, mit Ausnahmeregelung!
Durch den Rückgang der Infektionszahlen wird die Maskenpflicht im Universitätsklinikum Standort Marburg (UKGM) für Mitarbeiter*innen, Patient*innen, Begleitpersonen und Besucher*innen aufgehoben. Allerdings besteht zur Sicherheit weiterhin eine Maskenpflicht in ausgewiesenen sensiblen Bereichen, z.B. Zentrale Notaufnahme und onkologische Stationen.
Zusätzlich wird allen Besucher*innen empfohlen, vor einem Krankenbesuch eigenständig einen COVID-Schnelltest durchzuführen und bei positivem Ergebnis vom Besuch abzusehen.
Überblick
- Freiwilliges Tragen einer Maske bei Vorliegen von Erkältungs-/Coronasymptomen
- Hausinterne Regelungen zur Testung auf SARS-CoV-2
- Begrenzung der Anzahl von Begleitpersonen
- Besuchsbeschränkung
- Besuchszeiten
- Öffnungszeiten der Klinikum-Eingänge
- Zugang zur Notaufnahme
- Zufahrt zur Notaufnahme, Kinder-Notaufnahme, ÄBD und Kinder-ÄBD
Tragen einer Maske bei Erkältungs-/Coronasymptomen
Bitte tragen Sie während Ihres Klinikaufenthaltes eine medizinische Maske oder FFP2-Maske, wenn Sie mit Erkältungssymptomen oder anderen Symptomen, die auf eine SARS-CoV 2-Erkrankung hinweisen, das Klinikum aufsuchen.
Bitte sehen Sie von allen nicht erforderlichen Krankenhausbesuchen ab, wenn Sie Erkältungs- oder Coronasymptome haben.
Bitte beachten Sie die in besonderen sensiblen Bereichen weiterhin bestehende Maskenpflicht.
Hausinterne Regelungen zur Testung auf SARS-CoV-2
Alle symptomatischen Patientinnen und Patienten werden weiterhin bei Aufnahme auf SARS-CoV-2 und ggf. weitere mögliche Infektionserreger (z.B. Influenza, RSV) getestet.
Patientinnen und Patienten, die auf Intensivstationen oder auf Stationen mit hochgradig immunsupprimierten Patientinnen/ Patienten aufgenommen werden (z.B. Station 227, Station 031), werden unabhängig von Vorliegen einer Symptomatik bei Aufnahme in den Bereich auf SARS-CoV-2 getestet.
Begrenzung der Anzahl von Begleitpersonen
Es ist eine Begleitperson pro Patient:in gestattet.
Besuchsbeschränkung
Aufgrund der ansteigenden Zahl von COVID-Infektionen wird die Anzahl der Besucher:innen pro Patient:in auf 2 Person pro Tag in den jeweiligen Besuchszeiten begrenzt.
Angehörige, die Erkältungs- oder Coronasymptome zeigen, werden gebeten, von nicht notwendigen Krankenhausbesuchen abzusehen.
Zusätzlich wird allen Besucher*innen empfohlen, vor einem Krankenbesuch eigenständig einen COVID-Schnelltest durchzuführen und bei positivem Ergebnis vom Besuch abzusehen.
Eine telefonische Anmeldung im Vorfeld des Besuches ist nicht erforderlich.
Besuchszeiten
Krankenbesuche von Angehörigen und anderen nahestehenden Personen sind für das Wohlergehen unserer Patient:innen auf den Stationen von hoher Bedeutung und willkommen.
Die Besuchszeiten sind:
Montag - Freitag: 14.00 – 19.00 Uhr
Samstag, Sonn- und feiertags: 10.00 – 12.00 Uhr und 14:00 – 19.00 Uhr
Bitte verhalten Sie sich während Ihres Krankenbesuches rücksichtsvoll, um den Genesungsprozess aller anwesenden Patient:innen zu fördern. Dazu gehört, dass den Anweisungen des Klinikpersonals Folge zu leisten ist.
Öffnungszeiten der Klinikeingänge
- Haupteingang: durchgängig 24 Stunden geöffnet
- Eingang Ost: Montag bis Freitag von 6.00 – 24.00 Uhr
Samstag, Sonntag sowie Feiertag und Brückentag: 8.00 – 24.00 Uhr - Eingang West: Montag bis Freitag von 6.00 – 21.00 Uhr
Samstag, Sonntag sowie Feiertag und Brückentag: geschlossen
Außerhalb der Öffnungszeiten von Eingang Ost/West nutzen Sie bitte den Haupteingang. Alle Nebeneingänge sind für den öffentlichen Zutritt geschlossen.
Zugang zur Notaufnahme
Notfallpatient*innen werden in der Notaufnahme wenn notwendig auf SARS-CoV-2 und ggf. weitere mögliche Infektionserreger (z.B. Influenza, RSV) getestet.
Der Zutritt von Begleitperson ist auf 1 Person beschränkt und nur in folgenden Ausnahmefällen gestattet:
- bei Minderjährigen
- zum Zwecke der Übersetzung, Dolmetschertätigkeit
- zur Betreuung bei dementiell oder psychiatrisch erkrankten Personen, soweit dies zur medizinischen Behandlung zwingend notwendig ist.
Zufahrt zur Notaufnahme, Kinder-Notaufnahme, ÄBD und Kinder-ÄBD:
Bitte fahren Sie unsere Besucherparkplätze P3 und P4 in der Baldingerstraße an.
Eingang Ost – Aufzug 18 – Ebene -2
Vor dem Zugang zur Notaufnahme (Johanna-Wyttenbach-Weg) befinden sich für Personen mit eingeschränktem Gehvermögen, oder wenn es schnell gehen muss, 18 Kurzparkerplätze.