Vergütung und Kosten
(Alle Angaben in diesem Bereich unterliegen der Veränderung und Anpassung und können nur ohne Gewähr gegeben werden.)
Es werden keine Ausbildungsgebühren erhoben.
Die Ausbildung ist nach § 2 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) förderungswürdig.
Kosten für Lernmittel, externe Praktika, Exkursionen usw. sind von den Schülern/innen zu tragen.
Während der Ausbildung erfolgt keine Vergütung.
Wohnmöglichkeit
Es besteht die Möglichkeit, ein kostengünstiges Zimmer in einem der drei Wohnheime des Klinikums zu mieten.
Berufskleidung/Bereichskleidung
Die vorgeschriebene Berufs-/Bereichskleidung wird zur Verfügung gestellt und gereinigt.