Abschluss und Prüfungen
Sechs Monate nach Ausbildungsbeginn wird diese Klausur als Zwischenprüfung gewertet und zusätzlich eine praktische Prüfung durchgeführt. Diese entscheiden mit über die Eignung der/des Auszubildenden für den Beruf der Orthoptistin/des Orthoptisten.
Die Ausbildung endet mit der staatlichen Abschlussprüfung, die einen schriftlichen, einen mündlichen und einen praktischen Teil umfasst.
Die erfolgreich abgeschlossene staatliche Prüfung beinhaltet die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Orthoptistin"/"Orthoptist".