Organisation der Ausbildung
Die Medizinalfachberufe, zu denen auch der Beruf Orthoptist/In gehört, haben eine Sonderstellung im beruflichen Bildungssystem. Die Ausbildung vollzieht sich außerhalb des Berufsbildungsgesetzes und findet an so genannten "Schulen der besonderen Art" statt. Für den Besuch der Lehranstalt für Orthoptisten werden keine Lehrgangsgebühren erhoben. Die Ausbildung ist nach § 2 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) förderungswürdig.
Durch das "Gesetz über den Beruf der Orthoptistin und des Orthoptisten (OrthoptG) und die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Orthoptistinnen und Orthoptisten (OrthoptAPrV)", welche am 01.01.1990 in Kraft trat, wird die Ausbildung bundesweit geregelt und das Berufsbild klar definiert.
Die Ausbildung dauert 3 Jahre und besteht zu 65% aus theoretischem und praktischem Unterricht, die übrigen Stunden entfallen auf die praktische Ausbildung. Die Ausbildung schließt mit einer staatlichen Prüfung ab.
Aufgrund neurophysiologischer Erkenntnisse und der Zunahme von Früherkennungsmaßnahmen verlagerte sich die Ausbildung im Laufe der Jahre immer mehr vom therapeutischen in den diagnostischen Bereich.