Theoretischer und praktischer Unterricht
Die theoretische Ausbildung besteht aus dem theoretischen und praktischen Unterricht und wird an der Elisabeth von Thüringen-Akademie durchgeführt.
Der Unterricht findet im Blockveranstaltungssystem (ca. 4-7 Wochen) von Montag bis Freitag in der Zeit von 7:45 Uhr bis 15:00 Uhr statt.
Folgende Kompetenzbereiche werden nach den Vorgaben der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung vermittelt:
- Pflegeprozesse und Pflegediagnostik in akuten und dauerhaften Pflegesituationen verantwortlich planen, organisieren, gestalten, durchführen, steuern und evaluieren
- Kommunikation und Beratung personen- und situationsorientiert gestalten
- Intra- und interpersonelles Handeln in unterschiedlichen systematischen Kontexten verantwortlich gestalten und mitgestalten
- Das eigene Handeln auf der Grundlage von Gesetzen, Verordnungen und ethischen Leitlinien reflektieren und begründen
- Das eigene Handeln auf der Grundlage von wissenschaftlichen Erkenntnissen und berufsethischen Werthaltungen und Einstellungen reflektieren und begründen
Sie finden sich in einem kompetenzorientierten und fächerintegrativen Rahmenlehrplan wieder, der den (praktischen und theoretischen) Unterricht in elf curriculare Einheiten (CE) mit folgender Themenstruktur gliedert:
CE 1 |
Ausbildungsstart – Pflegefachfrau/Pflegefachmann werden |
CE 2 |
Zu pflegende Menschen in der Bewegung und Selbstversorgung unterstützen |
CE 3 |
Erste Pflegeerfahrungen reflektieren – verständigungsorientiert kommunizieren |
CE 4 |
Gesundheit fördern und präventiv handeln |
CE 5 |
Menschen in kurativen Prozessen pflegerisch unterstützen und Patientensicherheit stärken |
CE 6 |
In Akutsituationen sicher handeln |
CE 7 |
Rehabilitatives Pflegehandeln im interprofessionellen Team |
CE 8 |
Menschen in kritischen Lebenssituationen und in der letzten Lebensphase begleiten |
CE 9 |
Menschen in der Lebensgestaltung lebensweltorientiert unterstützen |
CE 10 |
Entwicklung und Gesundheit in Kindheit und Jugend in Pflegesituationen fördern |
CE 11 |
Menschen mit psychischen Gesundheitsproblemen und kognitiven Beeinträchtigungen personenzentriert und lebensweltbezogen unterstützen |
Bei den Auszubildenden, welche die Ausbildung als Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in abschließen, werden zunächst die Kompetenzbereiche nach Vorgaben der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung generalistisch und im dritten Ausbildungsjahr mit Schwerpunkt in der Pflege von Kindern und Jugendlichen vermittelt. Dazu werden die CE vier bis acht sowie zehn und elf spezifisch für die pflegerische Versorgung von Kindern und Jugendlichen im dritten Ausbildungsjahr angeboten.
Die jeweilige Lernzielüberprüfung erfolgt mittels schriftlicher und mündlicher Leistungen.