Organisation der Ausbildung
Die Ausbildung orientiert sich am Pflegeberufegesetz (PflBG) vom 17. Juli 2017 und an der Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PflAPrV) vom 02. Oktober 2018. Ferner orientiert sie sich an den Rahmenlehrplänen vom 01. August 2019 der Fachkommission nach § 53 PflBG.
Sie gliedert sich in 2.100 Stunden theoretischen Unterricht und einem praktischen Anteil mit insgesamt 2.500 Stunden.
Die Ausbildung beginnt mit einer Probezeit von sechs Monaten. Die Auszubildenden erhalten jährlich ein Zeugnis über die im Unterricht und in der praktischen Ausbildung erbrachten Leistungen.
Unser Kursleitungssystem ermöglicht eine persönliche Begleitung und Förderung der Auszubildenden. Darüber hinaus werden unterschiedliche Lernunterstützungsmöglichkeiten wie z. B. Prüfungsvorbereitungen und Lernberatung sowie Nachhilfe angeboten.
Spezialisierung (Wahlrecht)
Vor Beginn des dritten Ausbildungsjahres bietet das Pflegeberufegesetz eine Wahloption für die Auszubildenden im Bereich Pflegefachfrau / Pflegefachmann mit Vertiefung in der Pädiatrie an. Sie können sich in dem Fachgebiet der Kinderkrankenpflege spezialisieren und mit der Berufsbezeichnung Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in abschließen. (vgl. § 60 PflBG)
Auszubildende, die das Wahlrecht nicht in Anspruch nehmen, führen sie die generalisierte Ausbildung fort und schließen mit der Berufsbezeichnung Pflegefachfrau / Pflegefachmann mit Vertiefung Pädiatrie ab.
Unterkunft
Grundsätzlich besteht für die Auszubildenden die Möglichkeit, ein Zimmer in einem der drei Personalwohnheime des Universitätsklinikums zu mieten.