Ein Unternehmen der RHÖN-KLINIKUM AG
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Aufgaben und Tätigkeiten

Die Ausbildung soll dazu befähigen, verschiedene Aufgaben und Tätigkeiten selbstständig auszuführen.

Die Ausbildung der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege soll dazu befähigen, pflegebedürftige Kinder aller Altersstufen selbstständig zu versorgen und deren Familien fachkompetent zu begleiten. Dazu gehören die vorbehaltenen Tätigkeiten nach §4 Pflegeberufegesetz:

  1. Erhebung und Feststellung des individuellen Pflegebedarfs und Planung der Pflege,
  2. Organisation, Gestaltung und Steuerung des Pflegeprozesses,
  3. Durchführung der Pflege und Dokumentation der angewendeten Maßnahmen,
  4. Analyse, Evaluation, Sicherung und Entwicklung der Qualität der Pflege.


Die europäische Anerkennung ist bei Bedarf im betreffenden Land zu beantragen, da die Qualifikation in europäischen Nachbarländern unterschiedlich strukturiert ist. Oftmals schließt sich eine pädiatrische Spezialisierung an eine dreijährige Grundausbildung an. 
Die Qualifikation von Pflegefachfrauen/ -männer ist automatisch gegeben, da sie der dreijährigen Grundausbildung nach europäischen Richtlinien entspricht (Richtlinie 2013/55/EU des europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Nov. 2013).