Ein Unternehmen der RHÖN-KLINIKUM AG

Provokationstestungen (z. B. bei Verdacht auf Nahrungsmittelallergien oder Medikamentenunverträglichkeit)

 

    Besteht der Verdacht z. B.  auf eine Nahrungsmittel- oder Medikamentenallergie, so kann es sein, dass diese nur durch eine Provokationstestung zu klären ist. Hierzu ist ein stationärer Aufenthalt nötig.

Vor der Testung wird eine Braunüle (Venenzugang) gelegt. Es werden die verdächtigten Allergene unter ärztlicher Aufsicht in steigender Dosis, über den Tag verteilt, verabreicht. Hierbei weiss nur die Allergie-Abteilung, und nicht der Patient oder der Stationsarzt,  welches Allergen an welchem Tag getestet wird (doppelblinde Testung).

 

Der Provokationstest ist u. a. nur möglich, wenn:

 

  • keine internistische Kontraindikationen besteht
  • keine akuten Infekte oder konkurrierende Erkrankungen vorliegen
  • keine Medikamente eingenommen werden, die das Ergebnis negativ beeinflüssen oder das Risiko schwere Reaktionen erhöhen können
  • keine Schwangerschaft vorliegt