Provokationstestungen (z. B. bei Verdacht auf Nahrungsmittelallergien oder Medikamentenunverträglichkeit)
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Besteht der Verdacht z. B. auf eine Nahrungsmittel- oder Medikamentenallergie, so kann es sein, dass diese nur durch eine Provokationstestung zu klären ist. Hierzu ist ein stationärer Aufenthalt nötig. |
Vor der Testung wird eine Braunüle (Venenzugang) gelegt. Es werden die verdächtigten Allergene unter ärztlicher Aufsicht in steigender Dosis, über den Tag verteilt, verabreicht. Hierbei weiss nur die Allergie-Abteilung, und nicht der Patient oder der Stationsarzt, welches Allergen an welchem Tag getestet wird (doppelblinde Testung).
Der Provokationstest ist u. a. nur möglich, wenn:
- keine internistische Kontraindikationen besteht
- keine akuten Infekte oder konkurrierende Erkrankungen vorliegen
- keine Medikamente eingenommen werden, die das Ergebnis negativ beeinflüssen oder das Risiko schwere Reaktionen erhöhen können
- keine Schwangerschaft vorliegt