Abschluss und Prüfungen
Die staatliche Prüfung ist am Ende des ersten Ausbildungsabschnittes abzulegen. Sie beinhaltet schriftliche Aufsichtsarbeiten in jedem der fünf oben genannten Lehrgebiete und die mündliche Prüfung.
Im zweiten Ausbildungsabschnitt wird eine Abschlussarbeit erstellt. Nach erfolgreicher Teilnahme am Abschlussgespräch, bei dem der/die Medizinische Dokumentar/Dokumentarin die Arbeit vertritt, erhält er/sie die staatliche Anerkennung.