Vergütung und Kosten
Für den Besuch der Schule für Medizinische Dokumentation werden keine Lehrgangsgebühren erhoben.
Die Ausbildung ist nach § 2 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) förderungswürdig.
Für den Besuch der Schule für Medizinische Dokumentation werden keine Lehrgangsgebühren erhoben.
Die Ausbildung ist nach § 2 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) förderungswürdig.