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Ausbildungsbeschreibung

Die Ausbildungen der Medizinisch-technischen Assistenzberu­fe werden ab dem 01. Januar 2023 grundlegend neu geregelt. Das Gesetz über die Berufe in der Medizinischen Technologie (MT-Berufe-Gesetz, MTBG) löst das bisherige Berufsgesetz aus dem Jahr 1993 und die zugehörige Ausbildungs- und Prüfungs­verordnung von 1994 ab. Daraus resultiert die neue Namensgebung: Medizinische Technologin / Medizinischer Technologe für Laboratoriumsanalytik (MTL).

Die Ausbildung zur MTL ist wie zuvor ein Beruf im Gesundheitswesen, dem der Gesetzgeber verantwortungsvolle Aufgaben und vorbehaltene Tätigkeiten übertragen hat. MTL werden, auf ärztliche Veranlassung, zur selbstständigen und eigenverantwortlichen Abarbeitung von labordiagnostischen Untersuchungen, unter zu Hilfenahme von geeigneten Verfahren und Geräten eingesetzt.

Die Ausbildung findet an den Schulen für MTL am UKGM statt und dauert drei Jahre. Sie besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht (2600 Stunden) in der Schule des jeweiligen Standortes, sowie praktischer Ausbildung (2000 Stunden) in den Laboren unterschiedlicher Arbeitsbereiche, darin enthalten ein interprofessionelles Praktikum, z.B. in einer Kliniksambulanz.

Die Ausbildung schließt mit einer staatlichen Prüfung ab, die sich in eine gleichberechtigte schriftliche, eine praktische, sowie eine mündliche Teilprüfung gliedert.