Organisation der Ausbildung
Ausbildung
Die Ausbildung zur/zum MTL 3 Jahre. Die gesetzliche Grundlage für die Ausbildung bilden ab 01.01.2023 das Gesetz über die Berufe in der medizinischen Technologie (MT-Berufe-Gesetz = MTBG) sowie die zugehörige Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Medizinische Technologinnen und medizinische Technologen (MT-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (MTAPrV).
Der Weg zum Gesetz:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/
Der Weg zur MTAPrV:
https://dserver.bundestag.de/brd/2021/0635-21.pdf
Das Ausbildungsverhältnis beginnt mit einer sechsmonatigen Probezeit.
Ausbildungsziel
Die zukünftigen Ausbildungsziele gehen davon aus, fachliche und methodische Kompetenzen zu vermitteln, die zur selbstständigen Berufsausübung in einer sich ständig wandelnden medizinisch-technischen Umgebung, mit der Notwendigkeit der Einsicht in ein das selbst gesteuertes lebenslanges Lernen, befähigen soll.
Berufliches adäquates Handeln in Diagnostik und Therapie in den unterschiedlichsten Situationen soll vermittelt und erlernt werden.
Um dieses Ziel zu erreichen wurde die Ausbildung in curriculare Einheiten unterteilt, im Verlaufe der Ausbildung mit zunehmender Komplexität und Schwierigkeitsgrad.
Der hierzu erarbeitete Rahmenlehrplan und eine Übersicht über die neue Ausbildungsstruktur können Sie hier einsehen:
Unterkunft
Grundsätzlich besteht für Auszubildende die Möglichkeit, ein Zimmer in einem der drei Personalwohnheime des Universitätsklinikums Gießen zu mieten, abhängig von der Verfügbarkeit der Zimmer und von der Entfernung zum Wohnort der/s Auszubildenden.