Ausbildungsbeschreibung
Das Ausbildungsziel ist in § 3 des Hessischen Krankenpflegehilfegesetzes (HKPHG) wie folgt beschrieben:
„Die Ausbildung in der Krankenpflegehilfe soll die fachlichen, personalen und sozialen Kompetenzen vermitteln, die für die Pflege und Versorgung kranker und pflegebedürftiger Menschen unter Anleitung und Verantwortung von Pflegefachkräften erforderlich sind.“