Organisation der Ausbildung
Die Ausbildung zum/r Krankenpflegehelfer*In ist landesrechtlich geregelt.
In Hessen dauert die Ausbildung ein Jahr. Sie ist staatlich anerkannt und wird über das Hessische Krankenpflegehilfegesetz (HKPHG vom 21. September 2004, zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 09. Dezember 2022) geregelt.
Nach erfolgreichem Abschluss der vorgeschriebenen Ausbildungszeit und der staatlichen Prüfung wird die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Krankenpflegehelfer*In“ erteilt.