Zugangsvorraussetzungen
Zur Ausbildung in der Krankenpflegehilfe kann zugelassen werden, wer
- gesundheitlich zur Ausübung des Berufs geeignet ist und
- über einen Hauptschulabschluss oder einen gleichwertigen Bildungsabschluss verfügt.
Abweichend kann auf Vorschlag der Schulleitung und mit Genehmigung des für die Angelegenheiten des Gesundheitswesens zuständigen Ministeriums - auch ohne Hauptschulabschluss oder einen gleichwertigen Bildungsabschluss - eine Zulassung zur Ausbildung erfolgen.