Ein Unternehmen der RHÖN-KLINIKUM AG
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Zugangsvorraussetzungen

Als Zugangsvoraussetzungen werden neben der gesundheitlichen Eignung (Attest) auch Schulbildung vorausgesetzt.

Zur Ausbildung in der Krankenpflegehilfe kann zugelassen werden, wer
 

  • gesundheitlich zur Ausübung des Berufs geeignet ist und
  • über einen Hauptschulabschluss oder einen gleichwertigen Bildungsabschluss verfügt.

Abweichend kann auf Vorschlag der Schulleitung und mit Genehmigung des für die Angelegenheiten des Gesundheitswesens zuständigen Ministeriums - auch ohne Hauptschulabschluss oder einen gleichwertigen Bildungsabschluss - eine Zulassung zur Ausbildung erfolgen.