Ein Unternehmen der RHÖN-KLINIKUM AG
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Arzneimittelherstellung

Die Herstellung von Arzneimitteln, die nicht kommerziell erhältlich sind, bildet einen wichtigen Kernprozess der Klinikapotheke. Arzneimittel, die in der Apotheke unter Beachtung des Arzneimittelrechts (AMG, ApBetrO) und der GefStoffV hergestellt werden, müssen die nach der pharmazeutischen Wissenschaft erforderliche Qualität aufweisen. Sie werden nach den anerkannten pharmazeutischen Regeln (Ph. Eur., EU-GMP, DAC, NRF) hergestellt und geprüft. Es werden nur Ausgangsstoffe und Primärpackmittel verwendet, deren ordnungsgemäße Qualität festgestellt wurde. Die Arzneimittel werden als Einzelanfertigungen aufgrund ärztlicher Verschreibungen (Rezepturen) oder im Voraus in Chargengrößen von maximal 100 abgabefertigen Einheiten (Defekturen) hergestellt. Die Abgabe erfolgt auf Grund von schriftlichen Anforderungen oder Verschreibungen in Schriftform oder in elektronischer Form.

Formulare Eigenherstellung  (nur aus dem Intranet erreichbar)