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Theoretischer und praktischer Unterricht

Die theoretische Ausbildung besteht aus dem theoretischen und praktischen Unterricht und wird im Bildungszentrum für Pflegeberufe und Hebammenwesen durchgeführt.

Der Unterricht findet im Blockveranstaltungssystem (ca. 4-7 Wochen) von Montag bis Freitag in der Zeit von 8:00 Uhr bis 15:30 Uhr statt.

Folgende Kompetenzbereiche werden nach den Vorgaben der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung vermittelt:

  1. Pflegeprozesse und Pflegediagnostik in akuten und dauerhaften Pflegesituationen verantwortlich planen, organisieren, gestalten, durchführen, steuern und evaluieren
  2. Kommunikation und Beratung personen- und situationsorientiert gestalten
  3. Intra- und interpersonelles Handeln in unterschiedlichen systematischen Kontexten verantwortlich gestalten und mitgestalten
  4. Das eigene Handeln auf der Grundlage von Gesetzen, Verordnungen und ethischen Leitlinien reflektieren und begründen
  5. Das eigene Handeln auf der Grundlage von wissenschaftlichen Erkenntnissen und berufsethischen Werthaltungen und Einstellungen reflektieren und begründen

Sie finden sich in einem kompetenzorientierten und fächerintegrativen Rahmenlehrplan wieder, der den (praktischen und theoretischen) Unterricht in elf curriculare Einheiten (CE) mit folgender Themenstruktur gliedert:
 

CE 1

Ausbildungsstart – Pflegefachfrau/Pflegefachmann werden

CE 2

Zu pflegende Menschen in der Bewegung und Selbstversorgung unterstützen

CE 3

Erste Pflegeerfahrungen reflektieren – verständigungsorientiert kommunizieren

CE 4

Gesundheit fördern und präventiv handeln

CE 5

Menschen in kurativen Prozessen pflegerisch unterstützen und Patientensicherheit stärken

CE 6

In Akutsituationen sicher handeln

CE 7

Rehabilitatives Pflegehandeln im interprofessionellen Team

CE 8

Menschen in kritischen Lebenssituationen und in der letzten Lebensphase begleiten

CE 9

Menschen in der Lebensgestaltung lebensweltorientiert unterstützen

CE 10

Entwicklung und Gesundheit in Kindheit und Jugend in Pflegesituationen fördern

CE 11

Menschen mit psychischen Gesundheitsproblemen und kognitiven Beeinträchtigungen personenzentriert und lebensweltbezogen unterstützen

 

Bei den Auszubildenden, welche die Ausbildung als Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in abschließen, werden zunächst die Kompetenzbereiche nach Vorgaben der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung generalistisch und im dritten Ausbildungsjahr mit Schwerpunkt in der Pflege von Kindern und Jugendlichen vermittelt. Dazu werden die CE vier bis acht sowie zehn und elf spezifisch für die pflegerische Versorgung von Kindern und Jugendlichen im dritten Ausbildungsjahr angeboten.

Die jeweilige Lernzielüberprüfung erfolgt mittels schriftlicher und mündlicher Leistungen.