Ausbildungsbeschreibung
Das Ziel der spezialisierten Ausbildung Gesundheits- und Kinderkrankenpflege ist die pflegerische Versorgung von Kindern aller Altersstufen in den verschiedenen Fachbereichen übernehmen zu können.
Nach dem Pflegeberufegesetz ist diese Ausbildung über den Vertrag mit Vertiefung Pädiatrie geregelt. Auszubildende mit diesem Vertrag haben vor dem dritten Ausbildungsdrittel das Wahlrecht zwischen der generalistischen und spezialisierten Ausbildung. Letztere fokussiert die prozessorientierte Pflege von Frühgeborenen bis Jugendlichen und befähigt für die professionelle Anleitung und Begleitung der Eltern bzw. Familien. Dies entspricht beispielsweise dem Bedarf der spezifischen Fachgebiete in der Kinderklinik des UKGM Giessen. Die Berufsbezeichnung lautet „Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in“.
Wer sich für die generalistische Ausbildung entscheidet beschäftigt sich im dritten Ausbildungsdrittel weiterhin mit der pflegerischen Versorgung von Menschen aller Altersstufen und ist im praktischen Teil hauptsächlich in der Kinderklinik eingesetzt. Die Berufsbezeichnung lautet für diesen Bereich Pflegefachfrau/-mann mit Vertiefung Pädiatrie. Diese Qualifikation ist allerdings nicht für spezifische Fachgebiete der Kinderklinik wie Kinderonkologie, Neonatologie, Kinderkardiologie und Kindernotfallambulanz ausreichend.