Ein Unternehmen der RHÖN-KLINIKUM AG
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Hinweise zu ambulanten Operationen

Allgemeine Informationen:

Der Begriff "Ambulante Operation" bedeutet, dass der Patient am geplanten OP-Tag erscheint und dabei nicht stationär aufgenommen wird - er kann am selben Tag die Klinik verlassen. Durch den kurzen Klinikaufenthalt ist es dem Patienten ermöglicht, sich in gewohnter Umgebung zu erholen.

Die Voraussetzungen für die Durchführbarkeit einer ambulanten Operation sind:

  • Der Patient hat kein erhöhtes Narkose-/ Operationsrisiko (s.u.).
  • Das Risiko einer Komplikation nach der Entlassung muss in vertretbarem Maße gering sein (s.u.).
  • Es steht für den Tag der Operation eine Begleitperson zur Verfügung, die den Patienten betreuen kann.
    Der hohe Qualitätsanspruch, welcher an die Durchführung von Operationen in Deutschland gestellt wird, gilt selbstverständlich auch für die ambulant erbrachten Eingriffe. Die nachfolgende medizinische Betreuung wird in der Regel durch die überweisende Facharztpraxis bzw. in besonderen Fällen durch unsere Poliklinik gewährleistet.

Liste der ambulant durchführbaren Eingriffe:

Ohr:

  • Einlage oder Entfernung einer Paukendrainage
  • Ohranlegeplastik, bei Jugendlichen und Erwachsenen auch in Lokalanästhesie. Die Kostenübernahme muss vorher von der Krankenkasse genehmigt worden sein. Die häuslichen Bedingungen müssen einen komplikationslosen Heilungsverlauf ermöglichen.
  • Probenentnahmen aus dem Gehörgang
  • Trommelfellschienung bei traumatischem, nicht-randständigem Trommelfell-Defekt
  • Lokale Hauttumorentfernungen
  • Lokale Hautplastiken

Nase und Nebenhöhlen:

  • Fremdkörperentfernung
  • Entfernung isolierter Nasenpolypen
  • Nasenbeinaufrichtung
  • Probeexzision aus der Nasenhaupthöhle
  • Nasenmuschelverkleinerung durch Kaustik oder Laser
  • Metallentfernung nach operativer Versorgung von Gesichtsknochenfrakturen

Mund, Rachen:

  • Entfernung von Speichelgangsteinen / Lithotripsie
  • Entfernung der Rachenmandel bei Kindern (Adenotomie), wenn der Wohnort innerhalb des Gießener Stadtgebietes liegt
  • Starre Oesophagoskopie zur Fremdkörperentfernung (ohne Komplikationen)
  • Kleine Probeexzision aus Mund-/ Rachenraum
  • LASER-chirurgische Excision von kleinen Tumoren der Zunge und der Mundschleimhaut

Haut und Hals:

  • Entfernung von kleineren Hauttumoren und deren plastische Deckung
  • Kleinere Narbenkorrekturen
  • Entfernung von Atheromen im entzündungsfreien Intervall
  • Wechsel von Stimmprothesen


Voraussetzungen zur Durchführung ambulanter Operationen:

Grundsätzlich wird im Rahmen der Erstvorstellung des Patienten in unserer Poliklinik im Gespräch mit einem Arzt geklärt, ob eine ambulante Operation durchgeführt werden kann. Ist die erforderliche Operation grundsätzlich in ambulanter Weise durchführbar (s.o), ist der Gesundheitszustand des Patienten maßgeblich – dieser wird vom Arzt in der Poliklinik beurteilt:

Es sollten keine bedeutsamen gesundheitlichen Beeinträchtigungen (z.B. schwerwiegende Erkrankungen des Herz-/ Kreislaufsystems, Blutgerinnungsstörungen) vorliegen und der Patient in altersentsprechend guter körperlicher Verfassung sein.

Zudem müssen folgende Rahmenbedingungen erfüllt sein:

  • Der Patient muss über die Möglichkeit der telefonischen Kontaktaufnahme verfügen, um nach der Operation erreichbar zu sein bzw. sich bei eventuellen Problemen nach der Operation melden zu können.
  • Vor dem geplanten Eingriff wird von dem behandelnden Arzt neben der Anamnese und Untersuchung ein Aufklärungsgespräch mit Erläuterung des Operationsablaufes durchgeführt.
    Damit sich der Patient sein Einverständnis für den geplanten Eingriff geben kann, ist eine gute sprachliche Verständigung mit dem Arzt unabdingbar. Wenn der Patient oder sein verantwortlicher Begleiter die deutsche Sprache nicht sicher beherrscht, bitten wir daher um die Begleitung durch einen Dolmetscher (z.B. Familienmitglied oder Freund).
  • Am Op-Tag muss eine häusliche Betreuung bis zum nächsten Morgen gewährleistet sein. Anstrengende Tätigkeiten sollten an die Begleitperson abgegeben werden können (z.B. Versorgung des Haushalts oder der eigenen Kinder). Es ist sinnvoll, wenn die Betreuungsperson den Patienten im Klinikum abholt, damit im Einzelfall noch persönliche Instruktionen gegeben werden können. Alternativ ist der Heimweg per Taxi möglich.
  • Ein nächstliegendes Krankenhaus sollte innerhalb von 30 Minuten erreichbar sein, damit für den extrem seltenen Fall einer Spätkomplikation eine Notfallversorgung möglich ist. Die Telefonnummer des hausärztlichen Notdienstes und unserer Klinik sollten immer bereitgehalten werden.


Arten der ambulanten Anästhesie-Form:

Lokale Anästhesie:
Hierbei wird ein lokal wirksames Betäubungsmittel in die Haut appliziert und hierdurch der Eingriffsbereich schmerzunempfindlich. Dabei bleibt der Patient wach und ansprechbar. Bei sehr ängstlichen Menschen kann zusätzlich eine sog. Intravenöse Analgo-Sedierung verabreicht werden; d.h. man befindet sich in einer Art Dämmerschlaf, bleibt jedoch ansprechbar.

Vollnarkose:
Hierbei ist der Patient durch intravenöse oder inhalative Medikamente für die Dauer des Eingriffs ohne Bewusstsein. Diese Anästhesieform ist dank moderner Medikamente sehr sicher und kann perfekt gesteuert werden, so dass der Nachschlaf nur wenige Minuten beträgt. Der Patient kann bei Wohlbefinden in der Regel am OP-Tag nach einem festgelegten Überwachungszeitraum Hause entlassen werden.

Wichtig:
Unbedingte Voraussetzung für die Allgemeinanästhesie ist absolute Nüchternheit! In den letzten sechs Stunden vor der OP darf keinesfalls gegessen (auch Kaugummikauen!), getrunken oder geraucht werden, da es sonst zu schweren Komplikationen bei der Narkose kommen kann!

Wichtige Medikamente dürfen nach Rücksprache mit den Anästhesisten am Morgen des OP-Tages mit einem Schluck Wasser eingenommen werden.


Ablauf der Planung einer ambulanten Operation:

  • Wir benötigen einen Überweisungsschein vom überweisenden HNO-Facharzt - und die Krankenkassenkarte. Diese muss auch am OP-Tag mitgebracht werden.
  • Der Patient wird zunächst beim Erstkontakt in der HNO-Poliklinik ärztlich untersucht. Folgt die Entscheidung zu einem ambulanten Eingriff, so wird mit dem Patient die Operation besprochen (OP-Einwilligung).
  • Nachfolgend kann der OP-Termin in der Anmeldung der Poliklinik vergeben werden.
  • Im Falle einer geplanten Vollnarkose wird der Patient entweder am gleichen Tag oder erst einen Tag vor dem geplanten Eingriff dem Narkosearzt vorgestellt. Sind für die Anästhesie Voruntersuchungen notwendig, werden diese unsererseits organisiert.
  • Am OP-Tag wird sich der Patient auf einer ihm zuvor zugewiesenen Station einfinden und dort von den Pflegekräften für den Eingriff vorbereitet.
  • Bei einigen kosmetischen Operationen (z.B. Ohrmuschelplastik) ist vor dem OP-Termin eine schriftliche Zusage der Kostenübernahme durch die Krankenkasse notwendig.
  • Falls es erforderlich ist, werden von der Klinik eine Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung oder andere Bescheinigungen für die Betreuungsperson bzw. den Arbeitgeber am Op-Tag ausgestellt.
  • Zur Vermeidung von Schmerzen nach der Operation erhält der Patient Schmerzmittel für den OP-Tag - für die Folgetage stellen wir Ihnen ggf. ein Rezept aus.


Terminvergabe:

Das Datum des Eingriffs wird von der Poliklinik vergeben; eine genaue Uhrzeit für die OP lässt sich jedoch nur ungefähr einschätzen. Mit eventuellen Wartezeiten auf der Station ist zu rechnen.

Ort der Operation:

  • Der Patient erscheint zur vereinbarten Uhrzeit in der Poliklinik zur Anmeldung und geht von dort aus auf eine unserer Stationen.
  • Die ambulanten Operationen finden in unserer OP-Abteilung statt. Hierher wird der Patient ca. 15-30 min. vor dem geplanten Termin von der Station abgerufen. Kinder können von ihren Eltern bis zum OP-Eingang begleitet werden. Eine Begleitung in die OP-Räume ist generell nicht möglich.


Zeitpunkt der Entlassung:

  • Nach der Operation wird dem Patienten vom Operateur und ggf. Narkosearzt der Verlauf der Operation und das weitere Verhalten erläutert.
  • Nach einem Eingriff in Lokalanästhesie kann der Patient nach ca. 30 Minuten Ruhepause und Beobachtung auf der Station die Klinik verlassen.


Begleitpersonen:

Für alle ambulanten Operationen (Vollnarkose / Lokalanästhesie) gilt: Am Operationstag ist der Patient nicht fahrtüchtig !
Da sehr selten postoperativ Kreislaufprobleme oder Nachblutungen auftreten können, sollte der Patient am Operationstag nicht alleine kommen und eine Begleitperson anwesend sein.


Verhalten nach dem Eingriff:

  • Der Patient ist normalerweise nach dem Eingriff nicht bettlägerig.
  • Jedoch sollten größere körperliche Anstrengungen vermieden werden, um Komplikationen wie z.B. Blutungen entgegenzuwirken.
  • Am Eingriffstag darf kein Alkohol getrunken werden, da unkalkulierbare Wechselwirkungen mit Medikamenten auftreten können.
  • Fragen zu spezieller Körperpflege in Bezug auf das Op-Feld bzw. Verbandswechsel werden individuell zwischen Patient und Operateur oder der zuständigen Pflegekraft besprochen.
  • Falls zuhause dringliche Fragen auftauchen, ist unter der Rufnummer 0641/99-44200 jederzeit der diensthabende HNO-Arzt der Klinik erreichbar.


Mögliche Komplikationen zuhause:

Prinzipiell werden nur solche Eingriffe ambulant durchgeführt, bei denen es nicht regelmäßig zu bedrohlichen Komplikationen kommt.
Leichtere Nachblutungen im Wundgebiet treten selten auf und sind im Allgemeinen normal, gleiches gilt für postoperative Schmerzzustände. Bei kreislaufempfindlichen Personen könnten nach einer Vollnarkose auch später kurzfristige Kreislauf-Reaktionen auftreten, die jedoch durch Flachlagerung in der Regel sofort erfolgreich behandelt werden können. Vorbeugend sollte nach einer Operation reichlich Flüssigkeit und ein Mindestmaß an Nahrung zu sich genommen werden.


Die ärztliche Versorgung nach der Operation:

Abhängig vom Eingriff können die meisten Wundversorgungen bis zur völligen Abheilung vom einweisenden Facharzt durchgeführt werden. Für evtl. Nachfragen stehen unsere Operateure den niedergelassenen Kollegen auch telefonisch zur Verfügung. In Einzelfällen muss eine Nachschau in unserer Poliklinik durchgeführt werden; darüber wird der Patient vor seiner Entlassung vom Operateur informiert.