Ihr Aufenthalt in Gießen
Von A bis Z |
Allgemeine Vertragsbedingungen – AVB |
Grundlage der Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen, den Kostenträgern und der Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH sind die Allgemeinen Vertragsbedingungen sowie spezielle Abrechnungsvorschriften. Die Unterlagen liegen in den administrativen Leitstellen (Patientenanmeldung) aus und können dort eingesehen werden. Sie sind Bestandteil des Krankenhausbehandlungsvertrages, den Sie mit der Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH geschlossen haben. Vom Arzt erwarten Sie die genaue Feststellung Ihrer Krankheit (Diagnose) und eine erfolgreiche Behandlung (Therapie). |
Anmeldung |
Ohne Formalitäten geht es auch bei uns leider nicht. Ihre stationäre Aufnahme ist mit einigen Fragen an Sie verbunden, wofür wir Sie um Ihr Verständnis bitten. |
Besuchszeiten |
Sie können jederzeit tagsüber Besuch empfangen. Bedenken Sie jedoch bitte, dass auch Ruhe zur Heilung gehört. Zu viele Besucher und zu lange Besuche können für Sie und auch für Ihre Mitpatienten im Krankenzimmer belastend sein. Sollte der Arzt im Interesse Ihrer Gesundheit ein Besuchsverbot aussprechen, sollten Sie diese Maßnahme akzeptieren. |
Einkaufsmöglichkeiten |
Sie haben im Kiosk auf dem Kliniksgelände und rund um das Klinikum verschiedene Möglichkeiten Einkäufe zu tätigen. |
Entlassung |
Nicht nur die stationäre Aufnahme ist mit mancherlei Formalitäten und organisatorischen Fragen verbunden, sondern auch Ihre Entlassung nach der Behandlung. |
Fernsehen |
Fast alle Krankenzimmer sind mit Fernsehern ausgestattet. Zu den hausspezifischen Besonderheiten des Betriebs fragen Sie bitte die Schwester oder den Krankenpfleger |
Kosten |
Für die rechtlichen Beziehungen zwischen Patient und Krankenhaus gelten neben den gesetzlichen Bestimmungen die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) der Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH sowie der DRG-Entgeltarif, als auch der Pflegekostentarif (letzterer gilt nur für die psychiatrischen Fachdisziplinen). |
Medikamente |
Der Arzt verordnet die Heilmittel für Sie, die er für angebracht hält und erwartet von Ihnen, dass Sie Ihre Medizin der Anordnung gemäß einnehmen. |
Parkplätze |
Für Patienten und Besucher steht das Parkhaus in der Gaffkystraße oder Parkplätze in der Friedrichstraße und der Schubertstraße kostenpflichtig zur Verfügung. |
Persönliche Gebrauchsgegenstände |
Während Ihres Krankenhausaufenthaltes sollten Sie nur das wirklich Notwendige bei sich haben. Sie benötigen vor allem Ihre Toilettenartikel (Seife, Waschlappen, Zahnbürste, Kamm, Rasierapparat, Taschentücher usw.) sowie Nachthemden oder Schlafanzüge (auch zum Wechseln), Morgen- oder Bademantel und Hausschuhe. Zur Unterbringung dieser Dinge sowie für Ihre Kleidung steht Ihnen im Zimmer ein Schrank zur Verfügung. |
Rauchen und Alkohol |
Rauchen und Alkoholkonsum sind unbestritten nicht förderlich für die Gesundheit. Da wir ein Krankenhaus sind, würde es also keinen Sinn machen, wenn Ärzte und Schwestern sich um Ihre Heilung bemühen, während Sie weiterhin rauchen oder Alkohol zu sich nehmen. |
Telefon |
In den Patientenzimmern stehen Telefone zur Verfügung. Wir bieten Ihnen kostenlose Telefonie in alle deutschen Festnetze. Nähere Einzelheiten erfragen Sie bitte beim Pflegepersonal. |
Verpflegung |
Bei uns können Sie Ihr Essen selbst wählen. Wir bieten Ihnen eine reiche Auswahl von verschiedenen Speisen für jede Mahlzeit. Sie haben deshalb die Möglichkeit, sich täglich ein neues Menü zu wählen. Eine entsprechende Speisekarte wird Ihnen nach Ankunft auf der Station ausgehändigt. Für Wahlleistungspatienten bestehen weitergehende Möglichkeiten der Komponentenwahl. Dürfen Sie aus religiösen Gründen nur bestimmte Speisen zu sich nehmen, teilen Sie dies bitte vertrauensvoll dem Pflegepersonal mit. Die Krankenschwester oder der Krankenpfleger wird Ihnen dann bei der Zusammenstellung Ihres Wunschmenüs behilflich sein oder, wenn Sie Diätkost verordnet bekommen, Ihren Wunsch der Küche mitteilen. Die Hauptmahlzeiten werden – je nach Station – in der Regel zu folgenden Zeiten ausgeben: |
Wahlleistungen |
Neben den Regelleistungen können Sie Wahlleistungen, wie beispielsweise eine Chefarztbehandlung, schriftlich mit dem Krankenhaus vereinbaren. Die Wahlleistungen sind gesondert berechnungsfähig. |
Wertgegenstände |
Schmuck und Wertgegenstände sowie größere Geldbeträge sollten Sie nicht im Krankenzimmer aufbewahren. Das Klinikum übernimmt im Falle des Verlustes keine Haftung. Wir bitten Sie daher, diese Dinge möglichst zu Hause zu lassen oder Ihren Angehörigen mitzugeben. |
Zuzahlung für gesetzlich Krankenversicherte |
Für Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, besteht die Verpflichtung vom Beginn der Krankenhausbehandlung an für maximal 28 Tage eine Zuzahlung zu leisten. Der Zuzahlungsbetrag beträgt derzeit 10 € je Tag und wird vom Universitätsklinikum an Ihre Krankenkasse abgeführt. Dieser Betrag ist vom Gesetzgeber festgesetzt. Die Zuzahlungspflicht besteht nicht bei teilstationärer Krankenhauspflege und bei Wöchnerinnen (Entbindungsanstaltspflege) bis zum 6. Tag nach der Entbindung sowie in einigen weiteren Sonderfällen. Die Zahlungspflichtigen erhalten über den Zuzahlungsbetrag eine gesonderte Rechnung durch das Klinikum. |