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Abklärung der Transplantationsfähigkeit

Bevor ein Patient eine neue Niere erhalten kann, sei es über die Warteliste oder über eine Nierenlebendspende, ist es wichtig zu klären, ob der Patient aus medizinischer Sicht für die Transplantation gesund genug ist. Nur so können wir dafür Sorge tragen, dass das Risiko bei der Transplantation so gering wie möglich ist. Hierzu ist eine Reihe von Voruntersuchungen aus dem Bereich Innere Medizin notwendig.

Hierzu gehören:

  1. EKG
  2. Langzeit-EKG
  3. Langzeit-Blutdruckmessungen
  4. Herzultraschall (Echokardiographie)
  5. Belastungsuntersuchung des Herzens (Myokardszintigraphie)
  6. Röntgenbild der Lunge (Röntgen-Thorax)
  7. Lungenfunktion
  8. Ultraschall der Bauchorgane (Abdomen-Ultraschall)
  9. Ultraschall der Halsgefäße (Doppler-Carotiden)
  10. Ultraschall der Beingefäße (Doppler-Beine)
  11. CT des Bauches und Becken-Beingefäße (CT Becken-Beine/CT-Abdomen)


Bedarfsweise sind folgende Zusatzuntersuchungen notwendig:

  1. Magenspiegelung (Gastroskopie)
  2. Darmspiegelung (Coloskopie)
  3. Herzkatheteruntersuchung (Koronarangiographie)
  4. Nebenschilddrüsen-Untersuchungen (Nebenschilddrüsen-Sonographie / Szintigraphie)


Neben diesen Untersuchungen, ist auch die Beurteilung des Gesundheitszustandes durch andere Fachdisziplinen notwendig. Hierzu gehören:

  1. Augenheilkunde
  2. Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde
  3. Zahnheilkunde
  4. Hautarzt
  5. Frauenheilkunde
  6. Urologie


Sind diese Untersuchungen durchgeführt, wird in Zusammenschau der vorliegenden Untersuchungsergebnisse festgestellt, ob ein Patient für eine Transplantation geeignet ist. Diesen Zustand bezeichnet man im Allgemeinen mit dem Wort „transplantabel“.

Manchmal ist, bevor ein Patient als transplantabel eingestuft werden kann, eine Operation oder andere Intervention notwendig um diesen Zustand herzustellen. Diese koordinieren wir gerne für Sie. Einige Gesundheitszustände können jedoch von vornherein gegen eine Transplantation sprechen.

Hierzu gehören:

  • eine nicht heilbare bösartige Tumorerkrankung
  • eine nicht beherrschbare Infektionserkrankung
  • schwerwiegende Erkrankungen, die ein lebensbedrohliches Risiko bei der Transplantation darstellen

Bei Patienten, die an einer bösartigen Tumorerkrankung erkrankt waren, jedoch geheilt sind, kann nach einer bestimmten Wartezeit eine Organtransplantation möglich werden.

Zeigt sich nach Durchführung aller Untersuchungen und/oder Eingriffe, dass der Patient transplantabel ist, wird dieser nach Beschluss einer Transplantationskonferenz auf die Warteliste aufgenommen.

Unter Umständen kann es sehr lange dauern, bis ein Patient alle geforderten Untersuchungen ambulant durchgeführt hat. Wir bieten unseren Patienten eine schnelle und komprimierte Möglichkeit, die Transplantationsabklärung während eines stationären Aufenthaltes von einer Woche (5 Werktage) durchzuführen. Während dieses Aufenthaltes wird der überwiegende Teil der internistischen Untersuchungen durchgeführt, sowie die Vorstellung bei den Kollegen der Urologie als auch die Beurteilung durch unsere Transplantationschirurgie. Während des stationären Aufenthaltes wird Ihre Dialysetherapie in unserer Klinik fortgeführt.

Sollten Sie an dieser Möglichkeit interessiert sein, wenden Sie sich bitte an unsere Transplantationskoordinatorin. Sie wird Ihren stationären Aufenthalt planen.