Vergütung und Kosten
Für den Besuch der Schule für Physiotherapie werden keine Lehrgangsgebühren erhoben.
Auszubildende zum Physiotherapeuten erhalten eine für die Dauer der dreijährigen Ausbildung
befristete Einstellung in Vollzeitbeschäftigung.
Die Vergütung erfolgt leistungsbezogen nach den Tarifverträgen für das UKGM und umfasst
eine ergebnisbezogene Erfolgsbeteiligung.