Organisation der Ausbildung
Die Ausbildung orientiert sich am Pflegeberufegesetz (PflBG) vom 17. Juli 2017 und an der Pflegeberufe- Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PflAPrV) vom 02. Oktober 2018. Ferner orientiert sie sich an den Rahmenlehrplänen vom 01. August 2019 der Fachkommission nach § 53 PflBG. Sie gliedert sich in 2.100 Stunden theoretischen Unterricht und einem praktischen Anteil mit insgesamt 2.500 Stunden. Die Ausbildung beginnt mit einer Probezeit von sechs Monaten.
Die Auszubildenden erhalten jährlich ein Zeugnis über die im Unterricht und in der praktischen Ausbildung erbrachten Leistungen.
Unser Kursleitungssystem ermöglicht eine persönliche Begleitung und Förderung der Auszubildenden. Darüber hinaus werden unterschiedliche Lernunterstützungsmöglichkeiten z. B. Prüfungsvorbereitungen und Lernberatung sowie Nachhilfe angeboten.
Unterkunft
Grundsätzlich besteht für die Auszubildenden die Möglichkeit, ein Zimmer in einem der Personalwohnheime des Universitätsklinikums zu mieten.