Ein Unternehmen der RHÖN-KLINIKUM AG
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Wahlleistungsservice

Welche unterschiedlichen Wahlleistungen gibt es?
 
Grundsätzlich können alle Patienten die allgemeinen Krankenhausleistungen (medizinische Versorgung durch die diensthabenden Ärzte sowie Pflege, Unterkunft und Verpflegung im Zweibettzimmer ohne Komfortelemente) der Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH, Standort Marburg, in Anspruch nehmen.
Darüber hinaus werden zwei Arten von Wahlleistungen angeboten, die gemeinsam oder einzeln vereinbart werden können:

1. Wahlärztliche Behandlung durch die leitenden Krankenhausärzte (Wahlleistung Chefarztbehandlung)
 
2. Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer mit Komfortelementen (Wahlleistung Unterkunft)


Über die Wahlleistungen muss eine gesonderte Wahlleistungsvereinbarung abgeschlossen werden, in der über die Entgelte und Inhalte der Wahlleistungen im Einzelnen informiert wird.
Für die Inanspruchnahme der oben genannten Wahlleistungen besteht kein gesetzlicher Krankenversicherungsschutz. Bei der Inanspruchnahme von Wahlleistungen ist der Patient als Vertragspartner zur Entrichtung des zusätzlichen Entgelts verpflichtet, falls eine direkte Abrechnung mit einer privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle nicht möglich ist.

1. Wahlleistung Chefarztbehandlung

Mit der Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH kann für den Standort Marburg eine wahlärztliche Behandlung, d. h. die im Wesentlichen persönliche Behandlung durch die leitenden Krankenhausärzte oder deren benannte Vertreter (Chefarztbehandlung), vereinbart werden. Die Inanspruchnahme dieser ärztlichen Wahlleistung darf nicht von einer Vereinbarung über sonstige Wahlleistungen im Krankenhaus, z. B. der Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer mit Komfortelementen, abhängig gemacht werden.
Mit der Vereinbarung wahlärztlicher Behandlung profitiert der Patient von der persönlichen Kompetenz, der besonderen fachlichen Qualifikation sowie der langjährigen Erfahrung eines Chefarztes oder dessen benannten Vertreters.
Die Vereinbarung erstreckt sich auf alle an Ihrer Behandlung beteiligten Chefärzte, einschließlich der von diesen Ärzten beauftragten Leistungen von Ärzten und ärztlich geleiteten Einrichtungen außerhalb des Krankenhauses. Die Vereinbarung der wahlärztlichen Behandlung ist zwingend vor der Erbringung schriftlich zu vereinbaren. Die Abrechnung der wahlärztlichen Behandlung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).  

2. Wahlleistung Unterkunft

Mit der Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH kann für den Standort Marburg die Unterbringung in einem Einbettzimmer oder Zweibettzimmer mit Komfortelementen (Wahlleistung Unterkunft) vereinbart werden. Die Inanspruchnahme dieser nicht ärztlichen Wahlleistung darf nicht von einer Vereinbarung über sonstige Wahlleistungen im Krankenhaus, z. B. einer Chefarztbehandlung, abhängig gemacht werden. Für die besondere Unterbringung und den damit verbundenen Komfortelementen wird pro Tag ein entsprechender Zuschlag berechnet.
Die derzeit zur Verfügung stehenden Komfortelemente sind:

  •  Wunschmenü aus unserer Wahlleistungsmenükarte*
  • weitere Servicekomponenten: Bademantel, Handtücher, Kosmetikset, Snacks*, Obst und Getränke*, Kuchen*, Zeitungen usw.
    * in Abstimmung mit dem behandelnden Arzt

 

Information zur Wahlleistungsunterkunft

Auf Wunsch können Sie unsere Wahlleistungen für sich hinzubuchen – als Selbstzahler, Privat- oder Zusatzversicherter.

Grundsätzlich hat jeder Patient die Möglichkeit, unsere Wahlleistungen zu nutzen und vor seinem Klinikaufenthalt hinzu zu buchen. Die Abrechnung erfolgt entweder über Ihre Privat- oder Zusatzversicherung, oder – falls eine solche Versicherung nicht besteht – direkt mit Ihnen als Selbstzahler.

Unsere Wahlleistungsmanagerin und qualifizierten Servicekräfte sind während Ihres Aufenthalts für Sie da, kümmern sich um Ihre Wünsche und beantworten Ihre Fragen.

Im Rahmen der Wahlleistungsunterbringung steht Ihnen neben eine Vielzahl an Serviceangeboten im Speisenbereich auch eine umfangreiche attraktive Wahlverpflegung zur Verfügung. Hierbei finden saisonale Trends wie auch ihre individuellen Wünsche Berücksichtigung. Das Angebot entnehmen sie bitte unserer Speisekarte*.
Um Ihre Menüwünsche zu erfassen besucht Sie täglich unsere Servicekraft. Ebenfalls mit der Servicekraft kommt täglich unser frisch bestückter Servicewagen mit den mobilen Komfortelementen zu Ihnen.

Sie können aus folgenden Komfortelementen wählen:

  • Tageszeitung
  • Frotteebademantel
  • Frotteehandtücher und Duschvorleger (wenn gewünscht täglich frisch)
  • Kosmetiketui mit einer hochwertigen Auswahl an Pflegeartikeln*
  • Täglich frisches Obst, Snacks, Tee-box und Säfte*
  • Individuelle Auswahl an Kuchen und Salzgebäck am Nachmittag*
  • Hochwertige Bettwäsche die wir Ihnen auf Wunsch jeden 2 Tag wechseln

*In Abstimmung mit Ihrem behandelten Arzt.

Zusätzliche Krankenhauswahlleistungen (Wahlleistung Unterkunft):
  • Einbettzimmer inklusive Komfortelemente (WL1):        177,- € / Berechnungstag
  • Zweibettzimmer inklusive Komfortelemente (WL2):       87,- € / Berechnungstag
  • Einbettzimmer inklusive Komfortelemente bei nicht Verfügbarkeit Zweibettzimmer inklusive Komfortelemente (WL3):      177,- € / Berechnungstag bzw. 87,- € / Berechnungstag
  • Unterbringung einer Begleitperson (bei Regelleistungspatienten) (WL4):          90,- € / Übernachtung
  • Unterbringung einer Begleitperson (bei Wahlleistungspatienten) (WL5):          112,- € / Übernachtung

Die Preise gelten inklusive aller Serviceleistungen und Extras. Der Aufnahme- und Entlassungstag werden gemeinsam als ein Tag berechnet.

* Wir ermöglichen Ihnen gerne eine Unterbringung im Einbett- oder Zweibettzimmer oder die Unterbringung einer Begleitperson, soweit es unsere Belegung zulässt.

 

Wahlleistungsmanagerin
Tina Heuser
Telefon: 06421 58-95186
Fax: 06421 58 ....
eMail:
stv. Wahlleistungsmanager
Günter Dönges
Telefon: 06421 58-65186
Fax: 06421 58 ....
eMail: