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Ausbildungsbeschreibung

Die Ausbildung zur Hebamme/ zum Entbindungspfleger ist eine staatliche Ausbildung und dauert 3 Jahre. Sie umfasst mindestens 1600 Unterrichtsstunden in der Theorie und mindestens 3000 Stunden in den praktischen Einsatzorten.

Die Ausbildung zur Hebamme/ zum Entbindungspfleger ist eine staatliche Ausbildung und dauert 3 Jahre. Sie umfasst mindestens 1600 Unterrichtsstunden in der Theorie und mindestens 3000 Stunden in den praktischen Einsatzorten.

 

Die gesetzliche Grundlage für die Ausbildung bilden das Gesetz über den Beruf der Hebamme und des Entbindungspflegers (Hebammengesetz – HebG) vom 04. Juni 1985 sowie die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Hebammen und Entbindungspfleger (Heb-APrV) vom 16. März 1987.

 

Die Ausbildung endet mit der staatlichen Prüfung. Sie besteht aus einem schriftlichen, mündlichen und praktischen Teil. Nach bestandener Prüfung kann die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung beantragt werden.