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Geschichte der Krankenpflegeschule

Die Krankenpflegeausbildung am Uniklinikum Gießen im historischen Überblick

Alice- Schwesternschaft vom Roten Kreuz zu Darmstadt

 

Bei Recherchen im Universitätsarchiv wurde ein Dokument gefunden, in dem die Übernahme der Krankenpflege und der Weißzeugverwaltung durch Schwestern des Alicen- Frauenvereins vertraglich geregelt wurde. Im Vertrag des Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz vom 14. Oktober 1890 heißt es:

§ 1 "Fürs erste verpflichtet sich der Verein 7 Pflegerinnen zu stellen; von diesen übernimmt eine die Überwachung und Instandhaltung des gesamten Weißzeugs der medizinischen Klinik. Außerdem stellt der Verein eine achte Pflegerin als Oberpflegerin, welche mit der Aufsicht der übrigen betreut ist.

§ 2 Die Pflegerinnen erhalten in der medizinischen Klinik Wohnung, Meublement, Feurung, Beleuchtung und Reinigung ihrer Wäsche. Die Beköstigung der Pflegerinnen findet gemäß des Regulativs für die Schwesternkost im akademischen Hospital statt.

(Quelle: Festschrift zum 125 jährigen Jubiläum der Alice- Schwesternschaft vom Roten Kreuz zu Darmstadt 1876-1992)

In historischen Personalakten ist ersichtlich, dass es neben den Krankenschwestern der Alice- Schwesternschaft auch katholische Ordensschwestern gab. Sie waren auf die einzelnen Häuser des Uniklinikums verteilt.

 

Bis 1942 erfolgte die praktische und theoretische Ausbildung der Lernschwestern der Alice- Schwesternschaft im ersten und zweiten Ausbildungsjahr an den Kliniken in Gießen. Das dritte Ausbildungsjahr mit anschließendem Examen erfolgte in Darmstadt. 1942 erfolgte die Genehmigung einer Krankenpflegeschule am Klinikum Gießen unter Leitung von Professor Arnold. Träger war die Alice- Schwesternschaft.
1944, nach der Zerstörung des Gießener Klinikums wurde die Krankenpflegeschule nach Bad Nauheim verlegt. Erst 1950, nachdem verlegt wurden, kam es zur erneuten Genehmigung der Schule unter Leitung von Professor Bohn. Seit 1954 wurden erstmals "freie Pflegeschüler" und später auch "freie Schwestern" ausgebildet. 1963 konnte das neue Schwesternwohnheim I in der Wilhelmstraße 18 bezogen werden. Traditionsgemäß trugen die Schwestern der Alice- Schwesternschaft Kopfhauben mit roten Streifen und wurden "rote Schwestern" genannt.

 

Henry- Dunant- Heim, Schwestern und Schülerinnen Haus der Gießener Krankenpflegeschule der Alice- Schwesternschaft

(Quelle: 100 Jahre Alice Schwesternschaft/ Festschrift, Darmstadt 1967)

 

 

Die staatliche Krankenpflegeschule am Klinikum der Justus- Liebig Universität

 

Die "freien Schwestern" am Klinikum waren nicht an konfessionelle Schwesternschaften gebunden. Aus diesem Grund wurden sie Ende des 19. und Anfang des 20. Jahrhunderts vielfach als "wilde Schwestern" bezeichnet. Eine andere allgemein benutze Bezeichnung war "blaue Schwestern". Diese Bezeichnung ist heute noch im Klinikum bekannt und bis in die sechziger Jahre trugen die Schwestern blaue Streifen auf ihren Kopfhauben.

 

Mitte der dreißiger Jahre kam es zu einem erhöhten Bedarf an Pflegepersonal. Durch Erweiterung der Krankenpflegeschule 1937 wird nun für alle klinischen Häuser des Uniklinikums ausgebildet (siehe Oberhessische Tageszeitung vom 12. Mai 1937). Jeweils einmal wöchentlich wurden innerhalb von zwei Jahren 200 Unterrichtsstunden angeboten. Erschreckend ist es zu sehen wie sehr die Nationalsozialistische Partei die Krankenpflege dazu nutzt politische Ziele durchzusetzen. Neben weltanschaulicher Schulung im nationalsozialistischen Sinne wird die Erb- und Rassenpflege Gegenstand der staatlichen Krankenpflegeprüfung.

 

In den ersten Jahren nach Kriegsende wurden die zerstörten Kliniken wieder aufgebaut. Am 2. 11. 1961 wurde die freie Krankenpflegeschule am Uniklinikum neu gegründet und erhielt ihre staatliche Anerkennung.

 

Gemäß dem Krankenpflegegesetz von 1957 gliederte sich die Ausbildung in eine zweijährige theoretisch- praktische Ausbildung und ein sogenanntes Praktikantenjahr. Das Staatsexamen wurde nach zwei Jahren abgelegt, die Anerkennung erfolgte nach drei Jahren. Seit Oktober 1965 dauert die Ausbildung in der Krankenpflege drei Jahre und schließt mit einem Examen ab.

Zulassungsvoraussetzungen:
            a) Vollendung des 18. Lebensjahrs
            b) Abgeschlossene Volksschulbildung
            c) Körperliche Eignung
            d) Einjährige hauswirtschaftliche Tätigkeit in eigener oder fremder Familie, in einer Krankenanstalt,                                 einer hauswirtschaftlichen Schule oder einer Schwesternvorschule.

 

Die Ausbildung zur Krankenpflege erfolgte innerhalb eines Internatbetriebes mit jeweils aufeinander folgenden sechswöchigen Theorie- und Praxis- Blöcken. Die Schülerinnen hatten freie Unterkunft und Verpflegung und ein monatliches Taschengeld von 125,- DM. Der Lehrplan des ersten Kurses sah in den ersten zwei Jahren insgesamt 962 Stunden an theoretischer Ausbildung und 200 Stunden an Turnen, Singen, Basteln und anderem mehr vor.

 

Aus einer Schulordnung von damals ist ersichtlich, dass der Tagesdienst um 7 Uhr beginnt und in der Regel um 20 Uhr beendet wird. Dazwischen wurden die für die Einnahme der Mahlzeiten erforderlichen Pausen und eine Freizeit für die Zeit der Bettruhe gewährt. Außerdem erhalten die Schülerinnen wöchentlich einen ganzen freien Tag und einen freien Nachmittag. Nach den gesetzlich vorgeschriebenen Nachtwachen wird entsprechende Freizeit gewährt. Unterrichtsstunden durften allerdings nicht versäumt werden. Praktikantinnen am Klinikum erhielten 405,- DM für das Jahrespraktikum. Bei guter Führung konnten sie mit einer Anstellung rechnen.