Ein Unternehmen der RHÖN-KLINIKUM AG
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Zugangsvoraussetzungen

Als Zugangsvoraussetzungen werden neben der gesundheitlichen Eignung (Attest) auch eine Schulbildung wie Abitur, Fachhochschulreife oder Realschule vorausgesetzt.

Voraussetzung für den Zugang zu beiden Ausbildungen (OTA / ATA) ist, neben der gesundheitlichen Eignung, der mittlere Bildungsabschluss (FOR) oder der Hauptschulabschluss mit einer zweijährigen, erfolgreich abgeschlossenen Berufsbildung oder, neben dem Hauptschulabschluss, die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Gesundheits- und Krankenpflegeassistent/in.

Das Mindestalter zum Beginn der Ausbildung beträgt 17 Jahre.