Zugangsvoraussetzungen
Voraussetzung für den Zugang zu beiden Ausbildungen (OTA / ATA) ist, neben der gesundheitlichen Eignung, der mittlere Bildungsabschluss (FOR) oder der Hauptschulabschluss mit einer zweijährigen, erfolgreich abgeschlossenen Berufsbildung oder, neben dem Hauptschulabschluss, die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Gesundheits- und Krankenpflegeassistent/in.
Das Mindestalter zum Beginn der Ausbildung beträgt 17 Jahre.