Ein Unternehmen der RHÖN-KLINIKUM AG
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Aufgaben und Tätigkeiten

Nach Abschluss der Berufsausbildung zur Pflegefachfrau / Pflegefachmann sind den Absolventen nach § 4 Pflegeberufegesetz (PflBG) ihm vorbehaltene Tätigkeiten zugeordnet. Die Ausbildung soll insbesondere dazu befähigen, die folgenden Aufgaben selbstständig auszuführen:
 

  1. Erhebung und Feststellung des individuellen Pflegebedarfs und Planung der Pflege,
  2. Organisation, Gestaltung und Steuerung des Pflegeprozesses,
  3. Durchführung der Pflege und Dokumentation der angewendeten Maßnahmen,
  4. Analyse, Evaluation, Sicherung und Entwicklung der Qualität der Pflege.


Darüber hinaus erhält sie durch die Richtlinie 2013/55/EU des europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 die automatische europäische Anerkennung.