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Ehrenmitgliedschaft DGRM (Laudatio)

Laudatio zur Ehrenmitgliedschaft der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin (DGRM) für Harald Schütz, Gießen


Reinhard Dettmeyer
Direktor des Instituts für Rechtsmedizin der Justus-Liebig-Universität Gießen


Anlässlich der Verleihung der Ehrenmitgliedschaft der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin an Professor Harald Schütz (Gießen) am 14. September 2017 in Düsseldorf hielt Professor Dr. med. Dr. jur. Reinhard Dettmeyer (Gießen) folgende Laudatio:


Prof. Dr. rer. nat. Harald Schütz wurde am 10. März 1942 in Ingelheim am Rhein geboren. Er studierte Chemie an den Universitäten Mainz und Gießen. Bereits als Kandidat der Chemie begann seine Tätigkeit als wissenschaftliche Hilfskraft am Institut für Rechtsmedizin der Justus-Liebig-Universität Gießen seit dem 01.05.1966.


Bis zum Jahre 1971 hatte er mehr als 1500 chemisch-toxikologische Analysen mit bearbeitet. Wegen der Belastung mit infektiösem Material beantragte der damalige Institutsleiter, Professor Grüner, für Herrn Schütz im Jahre 1966 eine Zusatzverpflegung in Naturalien (Vorzugsmilch). Der Antrag wurde allerdings abgelehnt, weil es eine Verpflegungszulage nur für Beamte, Angestellte und Arbeiter gab, nicht jedoch für wissenschaftliche Hilfskräfte. Im Jahre 1971 setzte sich Professor Grüner vehement dafür ein, dass Herr Schütz für seine Privatwohnung dringend einen funktionierenden Fernsprech-anschluss erhält, da er zu jeder Tag- und Nachtzeit bei Vergiftungsfällen erreichbar sein müsse.


Im Jahr 1973 bekam Herr Schütz eine befristete Stelle als wissenschaftlicher Mitarbeiter für „spurenanalytische Nachweise von Arzneimitteln und Giften aus biologischem Material“. Bereits zu diesem Zeitpunkt konnte Harald Schütz als junger Chemiker Publikationen in re-nommierten wissenschaftlichen Journalen und bei Jahrestagungen der Deutschen Gesellschaft für gerichtliche und soziale Medizin, wie die DGRM seinerzeit hieß, vorweisen. Zuvor hatte Herr Schütz eine Diplomarbeit verfasst zu dem Thema: „Der reaktionschromatographische Nachweis von ungesättigten Barbituraten und 1,4-Benzodiazepinen durch Derivatisierung und Fragmentierung auf dem Sorbens dünnschichtchromatographischer Systeme“.


Als Dipl.-Chemiker konnte Herr Schütz im Jahre 1973 zusätzlich einen Lehrauftrag an der FH Gießen übernehmen und er promovierte 1977 zum Dr. rer. nat. an der Universität Marburg im Fachbereich Pharmazie mit der Note „summa cum laude“ (ausgezeichnet). Im Jahre 1978 konnte Dr. Schütz am Public Health Research Institute in Bangkok im Rahmen eines Entwick-lungshilfeprojektes arbeiten und dort insbesondere valide Methoden zum Nachweis von Rauschgift und Schädlingsbekämpfungsmitteln nicht nur in der Hauptstadt Bangkok, sondern auch in Regionallaboratorien einführen. Einer seiner ersten „tierischen Patienten“ war ein weißer (glücksbringender!) Elefant des Königs, dem es nach dem Verzehr von mit E605 vergiftetem Heu schlecht ging, der aber nach erfolgreicher Analyse und Gabe des „Gegenmittels“ Atropin gerettet werden konnte.


Dr. Schütz konnte 1979 seine Habilitation angehen, in die insbesondere seine Untersuchungen zur Analytik von Benzodiazepinen Eingang gefunden haben. Im Jahr 1981 hielt er sich alsDAAD-Stipendiat in Wien bei Professor Machata auf. 1982 folgte die Habilitation am Fach-bereich Humanmedizin der Justus-Liebig-Universität Gießen.


Bereits seit 1982 verfasste Dr. Schütz zahlreiche Buchpublikationen im Auftrag der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) und hatte bis Anfang 1984 mehr als 80 wissenschaftliche Arbeiten publiziert, dazu mehr als 40 Vorträge auf nationalen und internationalen Kongressen gehalten. Seine zweibändige Monographie „Benzodiazepines“ gilt als international anerkanntes Standardwerk und wurde von den Vereinten Nationen als Musterbeispiel für eine Monographie zur Beschreibung des Nachweises von Giftstoffen angesehen.

 

Im Labor der Gießener Rechtsmedizin, Urkunde zur Ehrenmitgliedschaft sowie der Geehrte mit Ehefrau Claudia „ohne deren jahrzehntelange Unterstützung meine vielen Aktivitäten nicht möglich gewesen wären und die das Fach kennt, da sie selbst einige Jahre in der Rechtsmedizin Gießen tätig war“ (Zitat Harald Schütz).

Im Jahre 1987 wurde Privatdozent Schütz zum Professor ernannt. Von 1986 bis 1995 leitete Professor Schütz als Vorsitzender die Arbeitsgruppe „Analytik“ in der Senatskommission der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) für klinisch-toxikologische Analytik. Parallel war Professor Schütz Mitglied im wissenschaftlichen Beirat mehrerer Zeitschriften geworden und bekam 1985 den Ludwig-Schunck-Preis der Justus-Liebig-Universität-Gießen verliehen. In der Laudatio im Jahre 1985 hieß es: „Der Fachbereich ehrt damit einen forensisch-chemischen Toxikologen für richtungsweisende Untersuchungen über die Analytik, Biotransformation und Pharmakokinetik der Benzodiazepine.“ Ebenfalls 1985 konnte Professor Schütz den Fachtitel „Forensischer Toxikologe GTFCh“ erwerben.


Professor Schütz hat weit mehr als 300 wissenschaftliche Publikationen verfasst, über 360 wissenschaftliche Vorträge gehalten, ein Patent für ein analytisches Verfahren erhalten (Bun-desrepublik Deutschland: Deutsches Patentamt München Offenlegungsschrift 24 57 421; 1976) und vielfältige Funktionen übernommen. Er ist Mitglied nationaler wie internationaler Fachgesellschaften, wie der Gesellschaft Deutscher Chemiker (GDCh), der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin (DGRM), der Gesellschaft für Toxikologische und Forensische Chemie (GTFCh), der International Association of Forensic Toxicologists (T.I.A.F.T) und der Deut-schen Gesellschaft für Klinische Chemie (DGKC).


Auch im Ruhestand seit 2007 hat Professor Schütz sich im Interesse unseres Faches engagiert, Publikationen geschrieben und Buchbeiträge verfasst, darunter die Lehrbücher Rechtsmedizin (2012) sowie Forensic Medicine (2014). Bis zum Jahre 2012 war Professor Schütz Mitheraus-geber des „Archivs für Kriminologie“, er ist derzeit weiterhin im Advisory Board von „Forensic Toxicology“, dem offiziellen Organ der Japanese Association of Forensic Toxicology. Bis zum heutigen Tage ist Professor Schütz dem Gießener Institut für Rechtsmedizin verbunden und gibt mit Rat und Tat Unterstützung. (Ende der Laudatio)


Der Vorstand der GTFCh gratuliert Professor Harald Schütz herzlich zu dieser Ehrung.