Infos zu dem Tarifabschluss
Willkommen auf unserer Seite über unseren Tarifabschluss 2024. Hier finden Sie eine transparente Übersicht über unseren Tarifabschluss 2024 am UKGM sowie einige Vergütungsbeispiele.
Egal, ob Sie bereits Teil unseres Teams sind, sich für eine Karriere bei uns interessieren oder einfach mehr über unser Vergütungssystem erfahren möchten – wir möchten Ihnen alle wichtigen Informationen rund um unseren Tarifabschluss 2024 klar und verständlich bereitstellen.
Falls Sie Fragen haben, zögern Sie nicht, uns unter folgender E-Mail Adresse zu kontaktieren:
personalmanagement.gi@uk-gm.de.
Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Wie setzt sich das attraktive Sonderpaket für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zusammen, und wie erfolgt die Auszahlung?
Das Sonderpaket beträgt 1.550 € für die Vergütungsgruppen 1 bis 6 und 1.400 € für die Vergütungsgruppen 7 und folgende. Die Auszahlung erfolgt in 12 monatlichen Raten von 129,17 € bzw. 116,67 €, beginnend im April 2024. In diesem Monat werden auch die Beträge von Dezember 2023 bis März 2024 nachgezahlt. Zusammen mit dem Betrag aus dem letzten Jahr wird der maximale steuerfreie Gesamtbetrag von 3.000 € ausgeschöpft.
Wie gestalten sich die Vergütungssteigerungen im Jahr 2024, und welche Vorteile bringen sie für die Mitarbeitenden?
Im Jahr 2024 steigt die Grundvergütung in zwei Schritten: Ab dem 01.06.2024 erfolgt eine Erhöhung um 200 €, und ab dem 01.09.2024 gibt es eine weitere Steigerung um 5,5 %. Damit ergibt sich insgesamt eine Erhöhung von mindestens 340 € (Mindestbetrag). Diese Anpassungen sorgen für ein spürbares Plus und stärken die finanzielle Sicherheit der Mitarbeitenden.
Welche neuen und erhöhten Zulagen gibt es für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, und wie profitieren sie davon?
Es gibt zahlreiche neue und erhöhte Zulagen, die die engagierte Arbeit in verschiedenen Bereichen anerkennen:
- Pflegezulage: Erhöht auf 155 € monatlich (+95 €)
- Hebammenzulage: Neu eingeführt mit 155 € monatlich.
- Zulage für Physio-, Ergo- und Logopäden: Neu eingeführt mit 46 € monatlich.
- Staplerzulage: Jetzt auch am UKGM mit 100 € monatlich (bisher nur Service GmbH).
- Feuerwehrzulage: Erhöht auf 60 € monatlich (+20 €).
- Atemschutzgeräteträgerzulage: Erhöht auf 40 € monatlich (+20 €).
- Praxisanleiterzulage: Erhöht auf 175 € monatlich (+25 €).
- Zulage für Radiologie und Neuroradiologie: Neu eingeführt mit 200 € monatlich für Schicht-, Bereitschafts- und/oder Rufdienst.
Diese Zulagen zeigen mehr Anerkennung für die vielfältigen Leistungen und das Engagement der Mitarbeitenden in allen Bereichen.
Welche Verbesserungen gibt es bei den Zulagen für OP- und Anästhesie-Teams, und wer profitiert davon?
Die OP-/Anästhesiezulagen wurden auf 170 € brutto monatlich erhöht (+10 €) und gelten nun für alle Mitarbeitenden im Funktionsdienst von OP und Anästhesie, sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich, sowie in der Endoskopie, im Herzkatheterlabor und in der Kardiotechnik. Zudem wurde eine neue Wechselschichtzulage in Höhe von 155 € brutto monatlich eingeführt, orientiert am TVöD. Diese Verbesserungen würdigen den engagierten Einsatz der Teams und bieten attraktive Zusatzleistungen.
Welche Änderungen gibt es bei der Vergütung für Bereitschaftsdienste, und wie profitieren die Mitarbeitenden davon?
Die Arbeitszeitbewertung für Bereitschaftsdienste in Stufe C wurde auf 90 % erhöht (+10 %), während die bestehenden Zuschläge unverändert bleiben. Dadurch ergibt sich eine Gesamtvergütung von über 100 % für Bereitschaftsdienste – ein deutliches Plus als Anerkennung für den engagierten Einsatz.
Welche Vergütungsverbesserungen gibt es für Auszubildende, Dualstudierende und Praktikanten, und wie wirken sie sich aus?
Für Auszubildende, Dualstudierende und Praktikanten gibt es folgende Verbesserungen:
- Inflationsausgleichsprämie: Ein einmaliger Bonus von 1.800 €, ausgezahlt in 12 monatlichen Raten à 150 € von Dezember 2023 bis November 2024. Die erste Auszahlung erfolgt im April 2024.
- Erhöhung der Grundvergütung: Ab dem 01.01.2025 wird die monatliche Grundvergütung um 150 € brutto angehoben.
Diese Maßnahmen bieten mehr finanzielle Sicherheit und Anerkennung für den Einsatz der Nachwuchskräfte.
Welche Regelungen wurden für Jobticket, Entgelt-Tarifvertrag und Zulagen verlängert oder gesichert?
- Jobticket: Verlängert bis zum 31.12.2025, um umweltfreundliche und kostengünstige Mobilität zu fördern.
- Entgelt-Tarifvertrag: Die Laufzeit ist bis zum 31.12.2025 gesichert.
- Ausgleichszulagen: Keine Abschmelzung – die volle Absicherung bleibt erhalten.
- Umstellungszulagen: Werden weiterhin beibehalten.
Dieses Paket bietet nachhaltige Sicherheit und Stabilität für die Mitarbeitenden.
Beispiel: Pflegekraft auf Normalstation mit 7 Jahren Berufserfahrung Vergütungsgruppe: VG 10 / Stufe IV
Zusätzlicher Bonus: Jeden Monat 116,67 € netto – von Dezember 2023 bis November 2024!
Beispiel: Tätigkeit als Pflegekraft auf IMC-Station (7 Jahre Berufserfahrung) VG 10a/Stufe IV
Zusätzlich monatlich 116,67 € netto für den Zeitraum Dezember 2023 – November 2024
Beispiel: Tätigkeit als Pflegekraft auf Intensivstation (7 Jahre Berufserfahrung) VG 11/Stufe IV
Zusätzlich monatlich 116,67 € netto für den Zeitraum Dezember 2023 – November 2024
Beispiel: Tätigkeit als MTRA (Bedienung mind. 2 Großgeräte) in der Radiologie mit Teilnahme am Bereitschaftsdienst (VG 11/IV)
Zusätzlich monatlich 116,67 € netto für den Zeitraum Dezember 2023 – November 2024
Beispiel: Tätigkeit als KPH ohne Berufserfahrung auf Normaltstation (VG 4/I)
Zusätzlich monatlich 116,67 € netto für den Zeitraum Dezember 2023 – November 2024