K 3.1 Arzneimittelinformation: Es wird eine hinreichende Information und Beratung der Kunden zu Arzneimitteln und apothekenpflichtigen Medizinprodukten durch pharmazeutisches Personal sichergestellt. Arzneimittelinformation wird durch bzw. unter Aufsicht und in der Verantwortung von Apothekern betrieben. Die Informationen und Beratungen werden entweder mündlich bzw. schriftlich auf individuelle Anfrage gegeben oder dem Kunden allgemein in Schriftform oder zentral in elektronischer Form oder durch Schulungen zur eigenen Nutzung bereitgestellt.
K 3.2 Klinisch-Pharmazeutische Betreuung: Die klinisch-pharmazeutische Betreuung hat in multiprofessioneller Zusammenarbeit mit Therapeuten, Pflegenden und Diagnostikern die Erhöhung und Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit zum Ziel. Patientenindividuelle Arzneimittelanamnese, Medikationsmanagement, Visitenbegleitung und therapeutisches Drugmonitoring (TDM) sind Elemente dieser Betreuung. Die klinisch-pharmazeutische Betreuung findet weitgehend direkt vor Ort im stationären Alltag statt.
K 3.3 Stationsbegehung: Die Vorräte an Arzneimitteln und apothekenpflichtigen Medizinprodukten auf Stationen, in Funktionseinheiten und Ambulanzen werden halbjährlich nach rechtlichen und fachlichen Vorgaben überprüft.
K 3.4 Antibiotic Stewardship (ABS): Unter Antibiotic Stewardship (ABS) werden Strategien bzw. Maßnahmen verstanden, die die Qualität der Antiinfektivabehandlung bezüglich Auswahl, Dosierung, Applikation und Anwendungsdauer sichern, um das beste klinische Behandlungsergebnis unter Beachtung einer minimalen Toxizität für den Patienten zu erreichen. Ziel dieser Maßnahmen ist es, den Antibiotika-Verbrauch zu optimieren und damit den Resistenzdruck auf nosokomiale Erreger zu reduzieren.
K 3.5 Pharmakoökonomie: Über Steuerelemente der Pharmakoökonomie, wie Verbrauchsstatistiken und Kostenanalysen, wird die Arzneimitteltherapie bezüglich Effektivität und Wirtschaftlichkeit bewertet. Die Ergebnisse dieser Bewertungen sollen Einfluss auf das Verbrauchsverhalten nehmen, dürfen aber nicht die Therapiefreiheit des Kunden einschränken.
K 3.6 Gremienmitarbeit: Die Apothekenleitung bzw. die von ihr beauftragten Apotheker arbeiten regelmäßig in verschiedenen interdisziplinären Gremien, wie Abteilungsleitersitzungen, Kommissionen für Arzneimittel und Medizinprodukte, Hygienekommissionen, Ernährungskommissionen, Transfusionskommissionen etc. mit.