Ein Unternehmen der RHÖN-KLINIKUM AG
-->

Beachtung der Regeln

Über die verpflichtende Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften hinaus beachtet das Klinikum selbstverständlich auch sonstige Regeln der Gesellschaft und spezielle Anforderungen aus ärztlichen, pflegerischen und anderen fachspezifischen Berufsregeln.

Beispiele dieser gesetzlichen Vorschriften und Regeln sind:

  • das Sozialgesetzbuch
  • das Hessische Krankenhausgesetz,
  • das Hessische Datenschutzgesetz,
  • das Infektionsschutzgesetz, 
  • die Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention des Robert-Koch Instituts (RKI Richtlinie),
  • die Qualitätssicherungs-Richtlinien im Laborbereich,
  • die Röntgenverordnung,
  • verschiedene Berufsordnungen,
  • verschiedene Aus-, Fort- und Weiterbildungsrichtlinien,
  • die Deklaration von Helsinki und andere Empfehlungen des Weltärztebundes,
  • andere ethische Codices.