Ein Unternehmen der RHÖN-KLINIKUM AG
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Behandlungseinheiten

Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient, sehr geehrte Eltern und sehr geehrte Sorgeberechtigte,

Sie sind zur Diagnostik und Behandlung entweder selbst, mit einem Kind, für das Sie sorgeberechtigt sind, oder mit einem Angehörigen, der Ihnen eine Vorsorgevollmacht für Gesundheitsangelegenheiten erteilt hat, in das Universitätsklinikum Gießen und Marburg (UKGM) gekommen. Die Einrichtung, in der am Standort Gießen der UKGM die stationäre oder ambulante Behandlung erfolgen soll, ist einer bestimmten Behandlungseinheit zugeordnet. Diese Zuordnung können Sie der Tabelle auf der jeweiligen Standort Gießen oder Standort Marburg Webseite entnehmen.

Unsere Behandlungseinheiten beschäftigen sich mit der Diagnostik, Therapie und Betreuung von Patienten unter dem Grundsatz der interdisziplinären Behandlung von Patientinnen und Patienten mit fachlicher Ausrichtung „aus einer Hand“. Daher haben wir alle Kompetenzen einer Fachrichtung einer solchen Behandlungseinheit zugeordnet. Dies soll im Sinne der optimalen Patientenversorgung dazu führen, dass alle an der Behandlung beteiligten Berufsgruppen der betreffenden Behandlungseinheit im Rahmen ihrer jeweiligen Rolle und Berechtigung Zugriff auf die für die Behandlung notwendigen Informationen haben. Dies gilt sowohl für den Regelfall, als auch für den Notfall und führt in Ihrem Interesse zu einer hochwertigen Behandlungsqualität. Die Zuordnung aller Patientinnen und Patienten zu den Behandlungseinheiten soll Folgendes sicherstellen:

  • eine möglichst barrierefreie Versorgung von Patientinnen und Patienten im Rahmen der individuell erforderlichen gemeinsamen Behandlung durch fachlich zusammengehörige Einrichtungen
  • die gezielte Förderung interdisziplinärer Kompetenz
  • die Sicherung des für die Behandlung notwendigen Informationsflusses im Rahmen eines interdisziplinären Nacht- und Wochenenddienstes
  • und damit die Verbesserung der Versorgungsqualität aller Patientinnen und Patienten

Um dies zu erreichen, haben alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ärztlichen Dienstes, der Medizinalfachberufe sowie der anderen den Arzt / die Ärztin unterstützenden Berufsgruppen im Rahmen ihrer jeweiligen Rolle und Berechtigung innerhalb Ihrer Behandlungseinheit Zugriff auf die gesamte Behandlungsdokumentation. Wird im Rahmen der Behandlung aus medizinischen Gründen eine Verlegung in eine andere Behandlungseinheit notwendig, gelten dort die gleichen o. g. Bestimmungen.

Sollten Sie dazu Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an. Herzlich willkommen im UKGM!